Möglichkeiten eine Kontopfändung aufzuheben
– Was tun bei Kontopfändung und was fällt unter den Pfändungsschutz?
Wer etwas kauft, muss dieses natürlich auch bezahlen. Durch die sinkende Zahlungsmoral, die hierzulande herrscht und die auch immer häufiger beklagt wird, muss man nun aber auch damit rechnen, dass die Schuldner ihre Rechnungen immer häufiger nicht bezahlen. Nach erfolglosen Mahnungen, Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden und dergleichen mehr, bleibt vielen Gläubigern als letzter Schritt nur noch die Kontopfändung übrig.
Dabei erwirkt der Gläubiger bei Gericht die Pfändung des Kontos des Schuldners. Dieser erfährt meist beim nächsten Versuch, Geld abzuheben, von dieser Pfändung, wird aber in der Regel vorab auch postalisch darüber informiert. Eine Konto Pfändung bedeutet, dass man nicht mehr über sein Guthaben auf dem Konto verfügen kann, dass dieses gänzlich eingefroren wird. Auch Abbuchungen und Daueraufträge dürfen die Banken bei Vorliegen einer Kontopfändung nicht mehr ausführen. Dieses Einfrieren des Kontos hält bis zu 14 Tage an. In dieser Zeit hat der Schuldner die Möglichkeit, einen Antrag auf Pfändungsschutz beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Wird die Chance nicht genutzt, geht das gesamte Guthaben, welches sich auf dem Konto befindet, an den Gläubiger, um dessen Forderungen auszugleichen.
Der Antrag auf Pfändungsschutz wird dabei in der Regel auch vor jedem weiteren Geldeingang erneut nötig. Denn die 14-tägige Frist gilt nur beim ersten Antrag auf Konto Pfändung, danach gehen die gesamten Eingänge sofort an den Gläubiger, sofern kein entsprechender Pfändungsschutz beantragt wurde. Die Weiterleitung aller Geldeingänge an den pfändenden Gläubiger erfolgt bis zur vollständigen Ausgleichung der Schulden.
Sollte allerdings ein Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden, so ist es ratsam, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen, um eine Einigung zu treffen, die für beide Seiten vertretbar ist und die dennoch eine Abzahlung der Schulden zulässt. Oftmals kann man sich hierbei dann auch auf eine Ratenzahlung einigen, sodass hier entsprechend kleine Beträge, die der Schuldner aufbringen kann, an den Gläubiger überwiesen werden. In diesen Fällen kann man oft auch die Aufhebung der Kontopfändung direkt mit dem Gläubiger aushandeln. Allerdings muss man sich auch an die entsprechende Ratenzahlung halten, da andernfalls das Konto schnell wieder gesperrt werden kann. (er)
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