Ist das Konto blockiert, ist guter Rat gefragt
– Wie kann man eine Kontosperrung aufheben?
Heutzutage ist es wichtig, dass man ein Girokonto zur Verfügung stehen hat, welches man für die Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs nutzen kann. Vom Girokonto kann man mittels der EC-oder der Kreditkarte am Geldautomaten Bargeld verfügen, man kann Überweisungen veranlassen oder Zahlungsempfänger per Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Wie wichtig und wie selbstverständlich die Nutzung des Girokontos heutzutage geworden ist zeigt sich meistens erst dann, wenn man in der Nutzung des Kontos eingeschränkt ist.
Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Kontosperrung besteht. Eine Sperrung des Girokontos wird natürlich niemals „einfach so“ seitens der Bank vorgenommen, sondern die Kontosperrung wird nur dann vorgenommen, wenn diese aus wichtigen Gründen notwendig wird. Diese Gründe liegen nur selten im Bereich der Bank selber, sondern zu 90 Prozent wird eine Kontosperrung auf Veranlassung eines Dritten durchgeführt. Meistens ist das dann der Fall, wenn ein Gläubiger des Kontoinhabers der Bank einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss vorlegt. Hat der Kontoinhaber offene Verbindlichkeiten, kann ein solcher Beschluss vom Gläubiger beim zuständigen Gericht erwirkt werden. Eine der Folgen ist dann, dass die Bank sofort eine Kontosperrung vornehmen muss.
Diese Kontosperrung betrifft nicht nur das Girokonto, sondern auch alle anderen Konten bei der Bank, denn es soll durch die Sperrung zunächst einmal verhindert werden, dass von den Konten weiterhin Geld verfügt werden kann. Eine Kontosperrung ist in der Regel „einseitig“. Das bedeutet, Abgänge und Verfügungen vom Konto werden verhindert, während weiterhin Gutschriften und Eingänge auf dem Konto erfolgen können und auch verbucht werden. Für den Kontoinhaber ist es nun natürlich wichtig, dass die Kontosperrung so schnell wie möglich wieder aufgehoben wird. Selbst kann man das natürlich nicht veranlassen und auch die Bank ist nicht dazu berechtigt, eine solche Sperrung des Kontos von sich aus wieder aufzuheben. Was muss der Kontoinhaber also tun, damit die Kontosperrung wieder aufgehoben wird?
Am einfachsten ist es natürlich, wenn der Kontoinhaber und gleichzeitige Schuldner dafür sorgt, dass er seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger ausgleicht. In dem Fall kann nämlich der Gläubiger, welcher letztendlich die Sperrung des Kontos veranlasst hat, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufheben lassen. In dem Fall könnte die Bank dann die Kontosperrung auch aufheben. Egal wer die Kontosperrung im Endeffekt veranlasst hat, der Kontoinhaber muss sich im Grunde stets mit dieser Person bzw. diesem Unternehmen einigen, bevor die Sperrung aufgehoben werden kann. Die Bank hat demnach nur eine ausführende Aufgabe bei der Durchführung der Kontosperre, kann aber in diesem Fall auch nur auf „Weisung“ handeln. (er)
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