Inhalte und Befugnisse bei einer Kontovollmacht

– Eine Vollmacht für ein Konto erteilen

Das Girokonto ist heute das wichtigste Instrument im allgemeinen Zahlungsverkehr. Dabei nutzt man es in der Regel, um seine Zahlungen zu tätigen, seine Geldeingänge entgegen zu nehmen und vieles mehr. Doch was ist, wenn man eines Tages nicht mehr selbst über sein Konto verfügen kann? Möglichkeiten hierfür wären beispielsweise das Alter, wodurch man den Weg zur Bank nicht mehr bewältigen kann oder auch einfach vorübergehende gesundheitliche Probleme.

In all diesen Fällen hilft die Konto Vollmacht, die man einer Person seines Vertrauens erteilen kann. Die Vollmacht für das Konto können die Eltern für die Kinder erteilen oder die Kinder für die Eltern, auch in einer Partnerschaft bevollmächtigt man sich oft gegenseitig. Die Vollmacht selbst kann auf verschiedene Arten und Weisen erteilt werden. So ist es beispielsweise möglich, die Vollmacht ausschließlich für ein spezifisch bezeichnetes Konto zu erteilen oder für die gesamte Geschäftsbeziehung mit der Bank. Auch wenn mehrere Konten bei einer Bank bestehen, kann die Vollmacht für sämtliche Konten, die unter einer Kundennummer geführt werden, erteilt werden. Grundsätzlich darf der Bevollmächtigte dabei über das Guthaben auf den Konten verfügen, ebenfalls darf er Kontoauszüge entgegen nehmen. Verboten ist es ihm jedoch, neue Konten im Namen des Kontoinhabers zu eröffnen, Kredite zu beantragen oder Kündigungen von Konten entgegen zu nehmen.

Eine Überziehung des Kontos darf der Bevollmächtigte ebenfalls in Anspruch nehmen. Allerdings besagt dies nicht, dass er das Geld für sich selbst verwenden darf. Hierzu ist in aller Regel eine gesonderte Vollmacht einzureichen, da andernfalls sogar eine Straftat vorliegen könnte. Der Bevollmächtigte darf also nur über das Geld verfügen, wenn der Kontoinhaber ihn dazu beauftragt und darf es nur für dessen Belange verwenden. Die Konto Vollmacht wird dabei schriftlich bei der Bank erteilt. In der Regel ist hier ein Termin vor Ort unverzichtbar, da die Bank den Bevollmächtigten mittels dessen Ausweis legitimieren muss und es muss zusätzlich eine Unterschriftsprobe abgegeben werden. Die Vollmacht für das Konto wird meist für einen unbegrenzten Zeitraum erteilt. Sie gilt damit solange, bis sie vom Kontoinhaber schriftlich der Bank gegenüber widerrufen wird. (er)

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