Kosten seiner Eigentumswohnung steuerlich absetzen?
– Tipps zur Steuererklärung von Wohneigentümern
Viele der Kosten für die Eigentumswohnung können steuerlich abgesetzt werden. Bereits der Kauf des Wohneigentums kann bei der jährlichen Steuererklärung mit angegeben werden. In welcher Höhe sich dieser Kauf steuermindernd auswirkt hängt jedoch davon ab, ob der Eigentümer die Wohnung selbst nutzt oder ob dieser vermietet wird. Bei einer Vermietung der Wohnung erhält der Eigentümer Mieteinnahmen. Bei diesen Einnahmen handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte.
Jedoch kann der Eigentümer bei einer Vermietung der Wohnung besonders viele entstehende Kosten steuerlich absetzen und so können den Einnahmen die Ausgaben gegenübergestellt werden und sich so steuersparend für den Vermieter auswirken. Eine Möglichkeit als Wohneigentümer Kosten bei der Steuererklärung anzugeben ist die Abschreibung des jährlichen Werteverlustes der Immobilie. Zudem können auch die weiteren Kosten welche für die Instandhaltung der Immobilie notwendig sind, wie etwaige Reparaturkosten oder auch die Kosten für die Hausverwaltung, bei der Steuererklärung eines Eigentumsbesitzers mit angegeben werden. Aber auch die Zinsen für das Darlehen, welches für die Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurde, kann angegeben werden. Dadurch reduzieren sich die Einkünfte und somit muss der Eigentümer insgesamt weniger Steuern bezahlen. Die Abschreibungen und die Zinsen für das Darlehen kann der Wohneigentümer bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
Ein Vermieter sollte für die vermietete Immobilie zudem stets Rücklagen bilden, welche zur Finanzierung von den anfallenden Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen genutzt werden können, wenn diese nicht von dem Mieter selbst finanziert werden. Die Rücklagen, wie auch die Kosten für die Modernisierung oder die Renovierung der Wohnung, sollte ein Wohneigentümer auch bei der Steuererklärung mit angeben. Neben diesen Kosten, kann der Vermieter auch die Versicherungskosten steuerlich geltend machen, welche sich direkt auf die Vermietung der Wohnung beziehen. Dazu zählt zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung, welche ein Vermieter benötigt, um zum Beispiel gegen Vermieter vorzugehen, welche die Miete für die Wohnung nicht oder auch unregelmäßig bezahlen.
Nutzt der Eigentümer die Immobilie jedoch selbst, so können nicht so viele Kosten wie bei einer Vermietung mit einer Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch können auch in diesem Fall einige der regulären anfallenden Kosten abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für die laufenden Reparaturen, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder ein Teil der der jährlich zu zahlenden Grundsteuer. Zudem gibt es bei der Eigennutzung des Wohneigentums in einigen Fällen die Möglichkeit, die Herstellungskosten abzusetzen. Diese Kosten können über einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren in der Höhe von fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen dazu werden in dem Einkommensteuergesetz §7 Absatz 1 geregelt. (er)
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