Kosten und Gebühren bei Kreditkartenzahlungen

– Barzahlungsklausel und das Verbot von Preisaufschlägen

Viele Bundesbürger sind es schon seit Jahren gewohnt, in Geschäften, Restaurants oder an anderen Orten mit ihrer Kreditkarte zu zahlen. Nur wenige Karteninhaber stellen sich in dem Zusammenhang die Frage, warum bei manchen Transaktionen eigentlich Gebühren berechnet werden und demzufolge zusätzliche Kosten anfallen. Bei Kreditkarten gibt es grundsätzlich drei unterschiedliche Gebührenarten, die auf den Karteninhaber zukommen können.

Zunächst einmal ist hier die sogenannte Jahresgebühr zu nennen. Diese fällt unabhängig davon an, ob und wie häufig die Kreditkarte genutzt wird. Der Kunde zahlt beispielsweise eine fixe Gebühr von 50 Euro im Jahr. Meistens ist es so, dass eine derartige Jahresgebühr nur für die Premium-Kreditkarten anfällt. Es handelt sich dabei beispielsweise um Gold- oder Platinum-Cards. Grundsätzlich können die Banken natürlich auch für eine Standard-Kreditkarte eine Jahresgebühr berechnen, jedoch erklären sich immer mehr Anbieter dazu bereit, unter dieser Voraussetzung auf die Jahresgebühr zu verzichten. Die Jahresgebühren sind allerdings keineswegs die einzigen Kosten, die bei Nutzung einer Kreditkarte in Rechnung gestellt werden können. Der zweite Kostenfaktor sind Gebühren, die beim Bezahlen mit der Kreditkarte anfallen. Die Gebührenregelung ist je nach Anbieter unterschiedlich, jedoch ist es in den meisten Fällen so, dass Gebühren für die Kartenzahlung lediglich dann berechnet werden, wenn eine Zahlung in Fremdwährung vorgenommen wird.

Bezahlt der Kunde also beispielsweise in Deutschland an einer Tankstelle mit der Kreditkarte, wird in den meisten Fällen auch keine Gebühr berechnet. Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel, sodass beim Vergleich der Kreditkarten auf diesen Punkt geachtet werden sollte. Der dritte Gebührenfaktor kommt letztendlich dann zum Tragen, wenn mit der Kreditkarte Bargeld verfügt werden soll. Dies ist grundsätzlich sowohl am Bankschalter als auch Geldautomaten möglich. Auch hier gilt in den meisten Fällen die Regel, dass Gebühren nur dann berechnet werden, wenn es sich beim verfügten Bargeld um eine ausländische Währung handelt. Was das Zahlen in Geschäften angeht, so ist es seit mittlerweile über zehn Jahren so, dass die jeweiligen Händler durchaus dazu berechtigt sind, Gebühren zu berechnen. Bis etwa 2004 war es zuvor allerdings so, dass es eine sogenannte Barzahlungsklausel gab.

Diese besagte, dass Händler eben keine Gebühren an die Kunden weitergeben durften, wenn mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Diese Barzahlungsklausel wurde allerdings nach und nach von nahezu allen Kreditkartenemittenten abgeschafft. Daraus resultierte, dass auch das sogenannte Preisaufschlagsverbot wegfiel, sodass Kunden schon seit Jahren bei nicht wenigen Händlern Gebühren zahlen müssen, falls sie dort mit einer Kreditkarte bezahlen. Wer besonders kostenbewusst ist, der kann sich natürlich informieren, welche Händler separate Gebühren berechnen und wo die Kartenzahlung kostenlos ist. Allerdings ist ein derartiger Vergleich durchaus mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden, sodass man natürlich überlegen sollte, ob auch alternative Zahlungsmethoden genutzt werden können. Dazu gehört beispielsweise die Zahlung mittels Maestro-Karte (vormals EC Karte), die meistens nicht mit Gebühren behaftet ist.
(er)

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