Kosten und Leistungen von Krankenkassen im Vergleich

– Unterschied von privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Das Krankenversicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in die beiden Säulen „Gesetzliche Krankenversicherung“ (GKV) und „Private Krankenversicherung“ (PKV). Wesentliche Unterschiede bestehen bei den Leistungen, der Prämienhöhe und dem Versichertenkreis. Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflicht, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Maßgabe dafür bildet eine Bruttoeinkommensgrenze von 48.150 Euro im Jahr (2008) bzw. 4.012,50 Euro im Monat (2008).

Die GKV-Versicherungspflicht besteht auch für Bezieher von Arbeitslosengeld, Renten oder Krankengeld und für Studenten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet aber auch eine freiwillige Mitgliedschaft an. Diese kann unter anderem genutzt werden von Selbstständigen, Arbeitnehmern, die über der Jahresbruttoeinkommensgrenze liegen und von Personen ohne Versicherungspflicht. Zum letzteren Personenkreis zählen beispielsweise Arbeitslose ohne Leistungsanspruch von der Arbeitsagentur. Über die Familienversicherung sind in der GKV auch die Kinder des Versicherten sowie die Ehepartner mitversichert, wenn sie keine eigene Versicherung haben. Die private Krankenversicherung steht allen Personen offen, die selbstständig tätig sind, darüber hinaus Beamten sowie Angestellten und Arbeitnehmern mit einem Einkommen, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Hier können jedoch Ehepartner und Kinder über einen Zusatzbeitrag mitversichert werden.

Die Versicherungsbeiträge in der GKV werden lohnabhängig erhoben. Jede Versicherung hat dabei einen eigenen Versicherungssatz, der zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt wird. Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den der Arbeitnehmer jedoch alleine aufbringt. Einsparungen lassen sich nur durch einen Kassenwechsel erzielen, da die Beiträge der gesetzlichen Kassen zwischen 12 und 16 Prozent liegen. Ab 2009 soll es einen einheitlichen Versicherungsbeitrag geben, so dass diese Einsparmöglichkeit für die Arbeitnehmer wegfällt. Eine Unterscheidung bei den gesetzlichen Kassen besteht dann nur noch in der Höhe des Zusatzbeitrages. Für die Versicherten in der PKV legt die Versicherung eine individuelle Beitragshöhe fest. Dieser Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach persönlichen Faktoren, unter anderem dem Alter und dem Geschlecht, aber auch nach dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Hinzukommen noch die Kosten für zusätzliche Leistungsbausteine, die jeder Versicherte selbst wählen kann.

Die Gesundheitsleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sind in einem Sozialgesetzbuch festgeschrieben und gelten für alle Versicherten gleichermaßen. Von den Krankenkassen werden unter anderem übernommen: ambulante oder stationäre Behandlungen im Krankheitsfall, zahnmedizinische und kieferorthopädische Behandlungen, die Versorgung mit Zahnersatz, Medizin und Verbandmitteln, häusliche Krankenpflege und Rehabilitationsmaßnahmen. Im Bereich der Prophylaxe werden auch Früherkennungsuntersuchungen gezahlt. Außerdem übernimmt die GKV die Leistungen für die Empfängnisverhütung, für einen Schwangerschaftsabbruch und die Sterilisation. Neben diesen Sachleistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch finanzielle Hilfen, beispielsweise das Krankengeld. Versicherte von privaten Krankenkassen können wählen zwischen einer Vollversicherung, die die gesamten Krankheitskosten absichert und einer Teilversicherung. Die Leistungen variieren bei den einzelnen Versicherungen.

In der Regel haben privat Versicherte jedoch Anspruch auf ein Ein- oder Zweibett-Zimmer, wenn sie sich stationär behandeln lassen, auf hochwertigen Zahnersatz, auf Sehhilfen und alternative Behandlungsmethoden, die von den gesetzlichen Kassen gar nicht übernommen werden und auf zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie-Leistungen. Beide Versicherungsarten haben für die Versicherten Vor- und Nachteile. Die in der GKV übliche Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal müssen Privatpatienten nicht bezahlen. In jungen Jahren können privat Versicherte mit einem guten Gesundheitszustand Beiträge sparen. Dafür steigen die Prämien mit zunehmendem Alter und trotz der Altersrückstellungen an. Rentner in der GKV zahlen dann aufgrund des niedrigeren Einkommens geringere Krankenkassenbeiträge. Ein Versicherungswechsel ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leichter möglich, als in der privaten Krankenversicherung. Hier hat der Versicherte bei einem Wechsel meist finanzielle Nachteile, wenn die Altersrückstellungen nicht zur anderen Kasse mitgenommen werden können. In der PKV besteht für die Versicherten die Möglichkeit, durch Selbstzahlung die Beiträge zu reduzieren bzw. bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen einen Teil der Beitrag erstattet zu bekommen. (er)

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