Kreditankauf als lukrativer Geschäftszweig

– Was ist eine Kredit-Abtretung?

Eine Kredit-Abtretung ist der Verkauf eines Darlehens an einen Finanzdienstleister oder an eine andere Bank, welche in den meisten Fällen Immobilienkredite oder Firmendarlehen betrifft. Der Kreditverkauf kann der verkaufenden Bank durchaus als reines Refinanzierungsinstrument dienen; da es sich bei diesem jedoch um eine überdurchschnittlich verlustreiche Form der Geldbeschaffung handelt, verkaufen Kreditinstitute in der Regel ausschließlich nicht ordnungsgemäß bediente Darlehen.

Des Weiteren kann es zu einem Verkauf des Darlehens kommen, wenn der Bank sichere Erkenntnisse darüber vorliegen, dass der Kreditnehmer in absehbarer Zeit seinen Verpflichtungen vermutlich nicht mehr nachkommen kann. Als nicht ordnungsgemäß gilt bei den meisten Kreditinstituten nicht alleine ein Rückstand, sondern bereits die wiederholte verspätete Begleichung der Verbindlichkeit. Nicht als Kredit-Abtretung gilt die Übernahme eines Darlehens durch die aufnehmende Bank im Falle einer Fusion. Eine Kredit-Abtretung ist grundsätzlich erlaubt, sie führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht des Darlehens durch den Kunden. Für den Kreditnehmer bedeutet eine Kredit-Abtretung zunächst nur, dass er seine Raten in Zukunft an einen anderen Gläubiger zahlt. Dieser darf den Kredit nur beim Vorliegen der strengen gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Selbstverständlich hat der Aufkäufer des Darlehens auch nicht das Recht, getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten oder der Zinsen zu verändern.

Wenn das Recht auf kostenfreie Sondertilgungen vertraglich vereinbart wurde, bleibt dieses selbstverständlich nach einer Kredit-Abtretung bestehen. Viele Kreditnehmer vereinbaren ein solches Recht jedoch nicht ausdrücklich, sondern erkundigen sich bei der finanzierenden Bank nach den bisherigen Gepflogenheiten; bloße Kulanzregelungen werden vom Kreditkäufer jedoch üblicherweise nicht übernommen. Falls der Kunde bei Zahlungsschwierigkeiten um eine Neuvereinbarung der Rückzahlungsmodalitäten bittet, lehnt der Aufkäufer eines abgetretenen Darlehens diese in der Regel ab, da er nicht an einer beständigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden interessiert ist. Erfahrungsgemäß nutzen Finanzinvestoren vielmehr häufig die Gelegenheit, in den Besitz einer Immobilie zu gelangen, während Geschäftsbanken eher bereit sind, gemeinsam mit dem Kunden nach einer Lösung zu suchen.

Somit ist für den Kunden die Vermeidung einer späteren Kredit-Abtretung sinnvoll. Eine entsprechende Vereinbarung lässt sich im Kreditvertrag festhalten, die meisten Banken verlangen für diese nur einen moderaten Zinsaufschlag. Allerdings ist das Abtretungsverbot nur dann zuverlässig wirksam, wenn der Kreditnehmer darauf achtet, dass es im Grundbuch festgehalten wird. Die alleinige Auskunft einer Bank, bislang noch keine Kredite abgetreten zu haben, stellt keine ausreichende Zusicherung für die Zukunft dar. Für den Kreditnehmer nachteilig ist eine Kredit-Abtretung nur, wenn er die Zinszahlungen und Tilgungszahlungen nicht regelmäßig vornimmt oder wenn er sich auf von der Bank üblicherweise gewährte Kulanzentscheidungen verlassen hat. (er)

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