Mögliche Kreditsicherheiten und Bürgschaften für Hausfrauen
– Welche Kreditarten und Finanzierungen gibt es für Hausfrauen?
Hausfrauen sind eine Klientel, die von Banken nicht allzu gern gesehen wird. Dies liegt einfach daran, dass Hausfrauen zwar mit Kindern und Haushalt in der Regel vollkommen ausgelastet sind, aber für diese anstrengende und harte Arbeit kein zählbares Arbeitsentgelt erhalten. Damit fallen sie für die Kreditvergabe im Normalfall auch aus. Ein Kredit für Hausfrauen kann nur dann gewährt werden, wenn beispielsweise ein zweiter Antragsteller, wie der Ehemann mit unterschreibt.
Dieser muss in einer nicht selbstständigen Tätigkeit beschäftigt sein und das Einkommen muss ausreichend hoch sein, um den Kredit auch abzahlen zu können. Nur dann ist es möglich, dass Hausfrauen ein Kredit angeboten wird. Alle anders lautenden Angebote sollten mit oberster Vorsicht betrachtet werden. Denn diese sind in der Regel nur wenig vertrauenswürdig. Grundsätzlich muss beim Kredit für Hausfrauen immer ein zweiter Antragsteller mit unterschreiben, der dann eben über das entsprechende Einkommen verfügt. Er fungiert in diesen Fällen also wie eine Art Bürge, sodass er haftbar gemacht werden kann, sollte die Hausfrau, also die eigentliche Kreditnehmerin ihren Verpflichtungen aus dem Kredit nicht nachkommen.
Vor einigen Jahren gab es auch noch einen ganz speziellen Kredit für Hausfrauen. Diesen konnte die Hausfrau gar ohne Wissen ihres Mannes unterschreiben. Konnte sie den Kredit dann nicht zurückzahlen, so war der Ehemann dennoch verpflichtet, für die Schulden aufzukommen. Da diese Regelung aber mit geltendem Recht nicht vereinbar war, wurde sie auch entsprechend abgeschafft. Heute werden Hausfrauen üblicherweise mit Arbeitslosen gleichgestellt, wenn es um die Kreditvergabe geht. Sie können also nur dann einen Kredit bekommen, wenn sie einen Bürgen oder anderweitige Sicherheiten aufweisen können.
Diese Sicherheiten müssen dann aber den Wert des beantragten Kredits übersteigen und sollten auch der Frau alleine gehören. Denn ein Haus, das auf Mann und Frau gleichermaßen läuft, kann grundsätzlich nicht als Sicherheit beim Kredit für Hausfrauen angesetzt werden, wenn nur die Hausfrau den Vertrag abschließt. Auf vielen kostenfreien Werbebroschüren, die im Briefkasten landen, wird dennoch immer wieder für eben diesen Kredit für Hausfrauen geworben. Die Flyer sollte man ungesehen ins Altpapier geben, da es sich hierbei meist nur um Lockvogelangebote unseriöser Anbieter handelt.
(er)
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