Kredite von Privatleuten
– Ein privater Kreditvertrag bei Kredit von Privatleuten
Der privat Kredit hat in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Zurückzuführen ist dies, neben dem Verdruss zahlreicher Verbraucher gegenüber der mitunter undurchsichtigen Kreditvergabepraxis der Banken und der Schufa, vor allem auf die hohe Flexibilität des privater Kredite. So wird ein Kredit von Privatleuten zunächst nach der gesetzlichen Idealvorstellung des Gesetzgebers vorrangig im engen Bekannten- und Freundeskreis vergeben.
Dies hat natürlich ganz konkrete Auswirkungen auf die Gestaltung des Kreditverhältnisses. Denn während an ein solches Verhältnis zwischen einer Privatperson und einer gewerblichen Bank, die aufgrund des wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen den Parteien eine gewisse Vormachtsposition hat, strenge Anforderungen zu stellen sind, die zu verhindern haben dass das bestehende Ungleichgewicht zu Lasten des Kreditnehmers ausgenutzt werden, sind solche Vorkehrungen bei der Kreditvergabe zwischen befreundeten Privatpersonen nicht zu treffen. Hier reicht ein Minimum an gesetzlicher Regelung aus, das auch aus den allgemeinen Regeln des Zivilrechts in ausreichendem Maße hervorgeht. Dies gibt den Parteien eines Kredit von privat insbesondere bei der Regelung des Kreditvertrages einen sehr großen Spielraum an die Hand. So ist der private Kreditvertrag, also der Vertrag zwischen zwei nicht gewerblich handelnden, natürlichen Personen über die Überlassung eines Kredit gegenüber der Zahlung eines Entgelts, zunächst nicht formbedürftig. Das heißt, dass die Parteien zwar einen Vertrag über das Kreditverhältnis schließen müssen, der den allgemeinen Regel des Zivilrechts für Verträge genügt. Der Vertrag muss also zunächst hinreichend bestimmt sein, die so genannten essentialia negotii müssen klar erkennbar sein und der Vertrag muss nach den Regeln über das Zustandekommen von Verträgen wirksam sein.
Ein privater Kreditvertrag muss aber nicht schriftlich abgefasst werden. Das wirksame Zustandekommen eines nicht formbedürftigen Vertrags ist nämlich grundsätzlich auch mündlich möglich. Sofern die Parteien sich also in einer Konversation mündlich über das Zustandekommen eines privaten Kreditvertrages einigen und sich hinsichtlich der genauen Rahmenbedingungen, wie etwa der kreditieren Summe, der Höhe des Zinssatzes und der anderen bedeutenden Sachverhalte einig sind, ist der Vertrag wirksam zustande gekommen und rechtsgültig. Indes kann den Parteien ein solches Verhalten nicht empfohlen werden. Denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass selbst die engsten Freundschaften und Verwandschaftsbeziehungen unter dem finanziellen Druck der kreditierten Summe und der Zinszahlungen leiden.
Zutreffend vermutet der Volksmund hier "bei Geld hört die Freundschaft auf". Häufig bricht daher selbst in solchen engen Beziehungen ein Streit über die Rahmenbedingungen des Kredit aus. Dabei ist in Konflikt zwischen den Parteien nicht nur ruinös für die Beziehung der Beteiligten, vielmehr können daraus auch hohe Anwaltskosten und Gerichtskosten entstehen, da die beteiligten Juristen aufgrund der unsicheren Beweislage, der Vertrag wurde ja nur mündlich geschlossen, und der regelmäßig widerstreitenden Aussagen der Beteiligten einen hohen Aufwand bei der Feststellung und Beurteilung des fraglichen Sachverhalts haben. Ein solcher Streit wird insbesondere daraus entstehen, dass die Vertragssituation aufgrund des mündlichen Vertragsschlusses unklar ist und die Parteien sich nunmehr zum Beispiel über die ursprüngliche Höhe der Kreditsumme oder an anfänglich vereinbarten Zinssatz streiten.
Um solche ärgerlichen und kostspieligen Streitigkeiten zu vermeiden, ist es den Parteien also anzuraten, trotz der grundsätzlich möglichen Formfreiheit des Vertrages auf einen schriftlichen privat Kreditvertrag zurückzugreifen. Dies kann auch durchaus ohne großen Aufwand geschehen. Insbesondere bei eher geringen Kreditsummen spricht für die Parteien nichts dagegen, den Kreditvertrag selber ohne kostspielige juristische Hilfe abzufassen. Sie sollten hier alleine Wert darauf legen, den Inhalt des Vertrags nicht durch möglichst juristisch klingende Formulierungen, die von Laien selten beherrscht werden und daher regelmäßig falsch angewendet werden, zu verschleiern. Vielmehr sollten lediglich die wichtigen Rahmenpunkte des Vertragsinhalts schriftlich in Stichworten (!) niedergeschrieben werden. Diese wichtigen Rahmenpunkte sind zunächst das Datum des Vertragsschlusses und der beabsichtigten Kreditvergabe, die Namen der Beteiligten, die Höhe der kreditierten Summe und der vereinbarte Zins sowie eventuelle Tilgungsvereinbarungen sowie Vereinbarungen über eine konkrete Laufzeit des Vertragsverhältnisses.
(er)
Die Richtlinien zur Vergabe von Krediten haben sich in den vergangenen Jahren zu Ungunsten des Verbrauchers geändert. Die Banken sind nicht mehr bereit, Kredite und Darlehen ohne die erforderlichen Absicherungen ...weiter
Eine Immobilie (Wohnung, Haus) kann gemietet oder gekauft werden. Bei einem Mietkauf wird sie erst gemietet, dann gekauft, wie es wörtlich im Wort Mietkauf steht. Das Modell "Mietkauf" ist ganz ...weiter
Die rasante Entwicklung im Bereich des Online-Handels ist auch an Banken und Finanzdienstleistern nicht vorübergegangen: eine wachsende Anzahl von Krediten werden ohne persönlichen Kontakt zu Finanzberatern online über das Internet ...weiter
Viele Kunden schätzen Luxusartikel, doch nur wenige können diese auch bar bezahlen. Daher bieten mittlerweile fast alle Händler auch die Finanzierung ihrer Waren an. Hierzu haben diese Kooperationsverträge mit so ...weiter
Wer einen Kredit benötigt, der möchte sich etwas kaufen oder anschaffen, wofür das Geld im Moment nicht ausreicht. Beim Kredit wird Geld vom Kreditgeber mit Zinsen an den Kreditnehmer zu ...weiter
Weitere Themen & Tipps
- Finanzierung energieeffizienter Baumaßnahmen
- Kautionsversicherung zur Absicherung der Mietkaution
- Beste Finanzierungsmöglichkeiten im Anbietervergleich
- Wichtige Versicherungen im Überblick
- Bargeld im Zahlungsmittelvergleich
- Kostenloses Musterdepot für Aktien anlegen
- Bankprodukte und deren Gebührenstrukturen
- Renditeaussichten Rohstoffhandel vergleichen
- Was ist das Besondere an britischen Aktienfonds?
- Gewinn- und Verlustbegrenzung im Zertifkathandel