Kredit mit und ohne Sicherheiten

– Übliche Sicherheiten bei Bankkrediten

Die Vergabe von Darlehen und Krediten von einer Bank an einen Kunden basiert immer auf der Grundlage von Vertrauen. Dabei prüft die Bank in der Regel die Bonität des Kunden, die es ihm ermöglichen soll, den Kredit über den vereinbarten Zeitraum zurückzuzahlen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen und bankinterner Anweisungen ist es jedoch üblich, Kredite noch zusätzlich abzusichern, damit die Bank im Falle eines "notleidenden" Kredites einen Teil des Geldes aus der Verwertung der Kreditsicherheiten zur Kreditrückzahlung einsetzen kann.

Bürgschaften und Lohn- und Gehaltsabtretung bei Ratenkrediten

Klassische Ratenkredite werden meist mit der Abtretung von Teilen des Lohns oder Gehalts abgesichert. Ist der Kreditnehmer mit zwei Raten in Verzug und hat die Bank erfolglos gemahnt, kann sie einen bestimmten Teil des monatlichen Einkommens direkt beim Arbeitgeber pfänden. Bei der Höhe werden jedoch bestimmte Grenzen entsprechend der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen sowie das Existenzminimum berücksichtigt. Eine weitere Sicherheit bei Ratenkrediten stellt eine Bürgschaft durch den Ehepartner dar, wenn nur einer von beiden den Kredit aufgenommen hat. Die Bank kann den Bürgen dann mit Raten- und Zinszahlungen in Anspruch nehmen, wenn der Haupt-Kreditnehmer nicht zahlen kann. In der Regel müsste die Bank die Bonität des Bürgen nicht prüfen. Aufgrund verschiedener Rechtssprechungen in den letzten Jahren kann eine Bürgschaft des Ehepartners aber sittenwidrig sein, wenn dieser mit seinem Einkommen gar nicht in der Lage ist, die finanziellen Kreditaufwendungen zu begleichen.

Abtretungen von Leistungen

Neben der Abtretung von Lohn und Gehalt können auch Versicherungsleistungen als Sicherheiten für einen Kredit an die Bank abgetreten werden. Abtretungen bzw. Zessionen zur Kreditabsicherung gibt es beispielsweise bei Kapital-Lebensversicherungen, wenn die Ablauflaufleistung zur Kredittilgung verwendet wird oder bei Risikolebensversicherungen im Fall es Todes des Kreditnehmers. Wird die Abtretung der jeweiligen Versicherung angezeigt, zahlt sie die jeweilige Leistung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern direkt an die Kreditbank aus. Bei Immobilienfinanzierungen wird auch die Gebäude-Feuerversicherung an die Bank abgetreten. Zur Sicherung eines Kredites können auch Rückzahlungen vom Finanzamt abgetreten werden. Kommt es zu einer Steuererstattung, wird das Finanzamt diese direkt an die Bank überweisen.

Grundschuldabsicherung bei Immobilienfinanzierungen

Immobilienkredite werden über sehr hohe Summen abgeschlossen. Als Sicherheit wird zu Gunsten der Bank ein Grundpfandrecht in das Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld kann im Vergleich zur Hypothek losgelöst von dem eigentlichen Kredit bestehen und damit auch für andere Kredite und Darlehen von der Bank herangezogen werden. In der Praxis wird aber meist eine Zweckerklärung unterzeichnet, die den Zusammenhang zwischen dem Kredit und der Grundschuld beschreibt.

Kann der Kreditnehmer den Immobilienkredit nicht zurückzahlen, kann die Bank ohne einen weiteren rechtlichen Beschluss, sofort die Zwangsvollstreckung betreiben. Die Bank versucht dann, die Immobilie zu versteigern und aus dem Erlös den offenen Kreditsaldo zu begleichen. Die Grundschuld wird in der Regel über die gesamte Kreditsumme bestellt und vom Notar beglaubigt.

Die Sicherungsübereignung

Bei einem Autokredit wird häufig das finanzierte Fahrzeug per Vertrag sicherungsübereignet. Das Fahrzeug selbst verbleibt dabei im Besitzer des Halters, nur der Fahrzeugbrief wird der Bank übergeben. Kann der Kredit nicht zurückgezahlt werden, hat die Bank dann das Recht, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen und es zu versteigern bzw. zu verkaufen. Bei einer ordnungsgemäßen Kreditabwicklung erhält der Kreditnehmer den Fahrzeugbrief nach Vertragsende wieder zurück.
(er)

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