Kreditkarte fristgerecht und wirksam kündigen
– Kündigung der Kreditkarte ist in der Regel jederzeit möglich
Mittlerweile ist die Kreditkarte zu einem der beliebtesten bargeldlosen Zahlungsmittel in Deutschland geworden. Doch mitunter findet man im Laufe der Zeit auch ein Kreditkarten Unternehmen, welches bessere Konditionen bietet oder man benötigt die Kreditkarte einfach nicht mehr. In diesen Fällen ist es sinnvoll, die Kreditkarte zu kündigen, um sich die anfallenden Jahresgebühren sparen zu können. Dabei kann der Kreditkarteninhaber die Kreditkarte mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Die Kreditkartenverträge laufen dabei meist über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Mindestens drei Monate vorher sollte die Kündigung erfolgen. Ratsam ist es, diese schriftlich zu erteilen und das Ganze per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So hat man einen Nachweis über den Eingang der Kündigung. Zudem sollte man den Anbieter um eine schriftliche Eingangsbestätigung über den Erhalt der Kündigung bitten. In der Regel erhält man dann ein Schreiben, dass die Kündigung angenommen wurde. Die Bank zeigt hierin auch nochmals die Vorteile auf, die man durch die Kreditkarte hätte und legt einem nahe, seine Entscheidung doch noch einmal zu überdenken. Abgesehen davon fragen die Anbieter oft nach, warum man seine Kreditkarte denn kündigt. Damit wollen sie erfahren, wie sie ihre Leistungen verbessern und damit auch mehr Kunden halten können. Allerdings ist man nicht verpflichtet, hierzu Auskunft zu erteilen.
Nachdem die Kündigung wirksam geworden ist, darf man die Kreditkarte auch nicht mehr nutzen. Tut man dies doch, so verstößt man gegen die vertraglichen Regelungen und kann sich mitunter sogar strafbar machen. Deshalb verlangen die Anbieter die körperlichen Karten in der Regel nach der Kündigung auch wieder zurück. Schickt man diese auf dem Postweg, ist es ratsam, den Chip oder Magnetstreifen zu zerstören. Sollte die Karte in falsche Hände geraten, kann so kein Schaden mehr angerichtet werden. Bei einigen Banken ist es auch möglich, die Kreditkarte jederzeit zu kündigen. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Jahresgebühr dennoch bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages bezahlt werden muss. Hier findet nur äußerst selten eine entsprechende Verrechnung statt.
(er)
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