Verhaltensmaßregeln bei Verlust der Kreditkarte
– Beim Verlust Kreditkarte sofort Sperrung beantragen
Die Kreditkarte hat sich mittlerweile zu einem der beliebtesten Zahlungsmittel der Deutschen entwickelt. Kein Wunder, bedenkt man die vielen Vorteile, die eine solche Karte mit sich bringt. Gerade bei Auslandsreisen kommt man heute kaum noch umhin, auch eine Kreditkarte mit sich zu führen, wird diese hier doch deutlich besser akzeptiert, als die EC Karte. Auch im Web nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, mit der Kreditkarte zu bezahlen, was nicht zuletzt sicher auch daran liegt, dass man nur die Kreditkarten Nummer, nicht aber die Bankdaten angeben muss.
Es kommt aber auch immer wieder vor, dass die Kreditkarte selbst einem gestohlen wird, oder dass man sie auf andere Art und Weise verliert. Eine Sperrung sollte dann unverzüglich erfolgen, um einen größeren finanziellen Schaden zu vermeiden. Vielen Menschen ist jedoch die Hotline ihres Anbieters nicht bekannt, unter der man die Kreditkarte sperren lassen kann, sodass es hier in der Vergangenheit regelmäßig zu Verzögerungen beim Sperren der Kreditkarte kam. Dieses Problem haben aber auch die Kreditkarten Unternehmen erkannt und deshalb vor einigen Jahren eine eigene Service Hotline eingerichtet. Die bundesweit einheitliche und kostenfreie Rufnummer 116 116 stellt diese Hotline dar, bei der neben den üblichen Kreditkarten auch EC Karten gesperrt werden können. Sollte der eigene Anbieter nicht dem System angeschlossen sein und die Sperrung der Kreditkarte ist nicht unter dieser Rufnummer möglich, so kann man hier jedoch auch die entsprechende Hotline des eigenen Anbieters herausfinden.
Wichtig ist beim Verlust der Kreditkarte aber, dass man diese unverzüglich sperren lässt. Andernfalls kann das Kreditkarten Unternehmen dem jeweiligen Karteninhaber auch eine entsprechende Fahrlässigkeit vorwerfen und einen Ersatz der fälschlichen Umsätze mit der Kreditkarte verweigern. Hier spielt allerdings die Beweisfrage eine wichtige Rolle. Denn es wird kaum sonderlich einfach zu beweisen sein, ob man die Kreditkarte wirklich unmittelbar nach dem Bemerken des Verlustes sperren ließ oder ob man sich damit Zeit gelassen hat. Oftmals merken die Menschen nämlich auch erst dann, dass sie die Kreditkarte verloren haben, wenn sie diese das nächste Mal nutzen wollen.
(er)
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