Kreditkartenbetrug und Kreditkartenmissbrauch

– Betrug mit Kreditkarten und wie kann man sich davor schützen

Kreditkarten gehören mit zu den sichersten Zahlungsmitteln. Die Kreditkartengesellschaften haben zahlreiche interne Vorkehrungen getroffen, die es ihnen ermöglichen, bei einer missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte selbst aktiv zu werden und die Nutzung der Karte zu unterbinden. Neben diesen Maßnahmen der Kartengesellschaften kann aber auch jeder einzelne Besitzer einer Kreditkarte mithelfen, sich selbst gegen einen Kreditkartenbetrug sichern.

Diese Grundregeln sind wichtig

Grundsätzlich sollte eine Kreditkarte nicht im Handschuhfach eines Autos aufbewahrt werden und immer getrennt von der Geheimzahl (PIN) für die Bargeldbeschaffung am Geldautomaten. Die Geheimzahl ist niemals auf der Kreditkarte zu notieren. Wird Geld am Automaten abgehoben, sollte man sich vergewissern, dass die Eingabe der PIN nicht von einer dritten Person beobachtet werden kann. Wenn mit der Karte bezahlt wird, zum Beispiel im Restaurant, sollte immer darauf geachtet werden, dass der Kellner oder die Kellnerin nicht mit der Karte in einem Hinterzimmer "verschwindet". Häufen sich immer im gleichen Restaurant Missbrauchsfälle, wird die Kartengesellschaft selbst tätig und schreitet ein. Vor dem Abzeichnen des Kaufbeleges sollte immer der Betrag noch einmal überprüft werden. Ist der Beleg einmal unterschrieben, gilt aus rechtlicher Sicht auch ein fehlerhafter Betrag als genehmigt und muss bezahlt werden. In diesem Fall kann sich der Karteninhaber nur noch direkt mit dem Händler auseinandersetzen.

Sicherheit auch im Internet

Mit dem immer beliebter werdenden Kauf über das Internet nehmen auch die Online-Kartenzahlungen zu. Im Internet sorgt an Stelle der Unterschrift der dreistellige Sicherheitscode auf der Rückseite der Kreditkarte für die notwendige Sicherheit. Bei Bezahlungen, die über einen speziellen Zahl-Provider abgewickelt werden, bleiben der Sicherheitscode und die Kartennummer für den Verkäufer unsichtbar. Bei Auktionen von Privatpersonen sollte man deshalb auch den offiziellen Weg nutzen und nicht einfach die Kartennummer und den Code per Mail übermitteln, da diese Daten dann durch den Verkäufer missbraucht werden könnten. In diesem Zusammenhang gilt besondere Vorsicht bei so genannten Phishing-Mails, die vorspielen, von der Kreditkartengesellschaft versendet zu sein und die Kartennummer sowie den Sicherheitscode abfragen. Diese Daten dürfen niemals in eine unsichere Mail geschrieben und abgeschickt werden.

Was ist zu tun im Notfall?

Ist die Kreditkarte weg, sollte sofort die entsprechende Notrufzentrale angerufen werden. Diese ist weltweit und rund um die Uhr erreichbar. Empfehlenswert ist es immer, vor einer Reise die Notrufnummer der Ausgabebank und die Nummer der Kreditkarte zu notieren und diese separat aufzubewahren. Die Kartengesellschaften finden einen Inhaber auch immer nur aufgrund des Namens. Wenn die Kartenummer vorliegt, ist die Sperrung aber schneller und einfacher möglich. Wer die Hotline seines Kartenanbieters nicht kennt, kann auch den zentralen Sperr-Service unter 116 116 anrufen, der kostenlos und auch aus der ganzen Welt mit der jeweils gültigen Ländervorwahl für Deutschland zu erreichen ist.

Geringe Eigenbeteiligung im Schadensfall

Werden die Sicherheitsvorschriften eingehalten und wurde nicht fahrlässig der Kartenmissbrauch ermöglicht, haftet der Inhaber der Kreditkarte im Falle eines Schadens mit höchstens 50 Euro selbst. Einige Kartenanbieter haben diesen Betrag zum Teil sogar auf 0,00 Euro herabgesetzt, so dass bei ordnungsgemäßem Einsatz der Kreditkarte der Inhaber keinen Cent des möglichen Schadens selber tragen muss.
(er)

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