Kreditraten absichern mit der Ratenschutzversicherung
– Abschluss einer Restschuldversicherung kann durchaus sinnvoll sein
Bei Abschluss eines Kreditvertrages wird vielen Kreditnehmern eine Ratenschutzversicherung angeboten. Diese wird häufig auch als Restschuldversicherung bezeichnet und tritt immer dann ein, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. Jedoch übernimmt eine solche Versicherung nicht grundsätzlich die Restratenzahlung für den Versicherungsnehmer, sondern sie tritt nur in bestimmten Fällen für den Kreditnehmer ein. Der Versicherungsschutz tritt in der Regel bei Arbeitslosigkeit ein.
Aber auch nur dann, wenn diese nicht selbst verschuldet wurde. Zugleich gibt es bei vielen Versicherungen in der Regel noch weitere Beschränkungen zu beachten. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Versicherung erst ab einer bestimmten Versicherungszeit die Raten bezahlt. Zugleich kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass die Versicherung die Raten bei Eintreten der Arbeitslosigkeit bis zum Ende der Kreditlaufzeit hin übernimmt. Denn in der Regel erfolgt die Übernahme der Ratenzahlungen zeitlich begrenzt. Zwölf Monate sind dabei bei vielen Versicherungen durchaus üblich. Insbesondere für Kreditnehmer, die einen hohen Kreditbetrag bei entsprechend langer Kreditlaufzeit aufgenommen haben, kann sich der Abschluss einer Ratenschutzversicherung durchaus lohnen. Denn immerhin ist es mit einer solchen Versicherung möglich, sich zumindest zeitweise gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit abzusichern.
Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass eine derartige Versicherung meist nicht günstig erhältlich ist, sodass Kosten und Nutzen vor Abschluss der Restschuldversicherung gegenübergestellt werden sollten. Viele Banken bieten Kunden mit Vergabe des Kredites gerne eine Ratenschutzversicherung an. Dabei handelt es sich allerdings zunächst um eine freiwillige Versicherung. Jedoch kann es durchaus sein, dass die Bank mit Vergabe des Kredits auf den Abschluss der Versicherung besteht. In dem Fall muss sie die Kosten für die Versicherung mit in den effektiven Jahreszins einrechnen. Der Abschluss der Versicherung gestaltet sich dabei recht einfach, denn Fragen zur Gesundheit müssen nicht beantwortet werden.
Dadurch kommt die Ratenschutzversicherung auch für Versicherungsnehmer infrage, die unter chronischen Erkrankungen oder schweren Vorerkrankungen leiden, die bei anderen Versicherungen den Versicherungsausschluss bedeuten würden. Der Versicherungsausschluss könnte zur Folge haben, dass der kreditgebenden Bank die Sicherheiten nicht ausreichen, wodurch die Kreditvergabe wiederum ausgeschlossen werden kann. Somit ist eine Restschuldversicherung eine gute Alternative zu anderen Versicherungen. Insbesondere dann, wenn die Kreditraten nur durch eine Person in der Familie finanziert werden können, kann sich der Abschluss durchaus lohnen. (er)
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