Was ist bei Kündigung der Risikolebensversicherung alles zu beachten?

Es gibt heute eine Vielzahl von Versicherungen, die von den Verbrauchern genutzt werden können. Neben der wichtigen Krankenversicherung sowie der Rentenversicherung sind es vor allem auch private Versicherungen, über die sich die Bürger noch zusätzlich absichern können. Neben den Sachversicherungen ist auch die Sparte Lebensversicherung ein relativ großer Versicherungsbereich. Die Lebensversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten, und zwar als Kapitallebensversicherung und als Risikolebensversicherung.

Der Unterschied zwischen diesen zwei Varianten besteht vor allem darin, dass die Kapitallebensversicherung zum Sparen und zur Absicherung gedacht ist, während man mit der Risikolebensversicherung ausschließlich eine Absicherung des Todesfallrisikos nutzen kann. Normalerweise endet die Vertragslaufzeit bei der Risikolebensversicherung mit einem festen Alter des Versicherten, welches zuvor im Vertrag festgehalten wird. In der Regel ist das zum Beispiel das 65. oder 70. Lebensjahr des Versicherten. Nun ist es in Deutschland allerdings so, dass eine ganze Reihe von Versicherern die Risikolebensversicherung vor Fälligkeit schon kündigt und den Vertrag beendet. Doch welche Konsequenzen hat diese vorzeitige Kündigung eigentlich und was sollte der Versicherungsnehmer beachten, wenn er die Versicherung kündigen möchte? Zunächst einmal muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die bei der Risikolebensversicherung in aller Regel einen Monat hin zum Ende des Monats beträgt.

Um die Kündigung im Ernstfall nachweisen zu können, sollte man diese schriftlich formulieren und zudem per Einschreiben an den Versicherer senden. Einen Grund für die Kündigung muss man nicht nennen. Der wohl wichtigste Punkt, der vor der Kündigung der Risikolebensversicherung beachtet werden sollte, ist, dass nach Auflösung des Vertrages kein Todesfallschutz mehr vorhanden ist, zumindest nicht durch diese Versicherung. Sinnvoll kann die Kündigung der Risikolebensversicherung zum Beispiel dann sein, wenn es keine Angehörigen mehr gibt, die im eigenen Todesfall finanziell abgesichert werden soll. Wer zum Beispiel keine Kinder hat und bisher seine Ehefrau über die Risikolebensversicherung abgesichert hat, der kann den Vertrag natürlich kündigen, falls die Ehefrau gestorben ist. Man sollte aber nicht nur an die generelle Absicherung denken, sondern mitunter ist die Risikolebensversicherung auch für einen ganz bestimmten Verwendungszweck gedacht, nämlich zur Absicherung einer Darlehensschuld. Es ist nämlich bei vielen Krediten üblich, vor allem im Bereich der Hypothekendarlehen, dass die Restschuld durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wird, damit Kinder oder Ehepartner die Schulden im Todesfall des Kreditnehmers nicht „übernehmen“ müssen. (er)

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