Lastschriftrückgabe bei unberechtigter Abbuchung

– Lastschrifteinzug wieder rückgängig machen

Den Bankkunden stehen heutzutage zahlreiche Zahlungsmittel zur Verfügung, die zum Beispiel zum Begleichen einer Rechnung genutzt werden können. Viele Verbraucher nutzen zum Beispiel einen Überweisungsauftrag, um eine Zahlung an den Empfänger zu veranlassen. Ein weiteres Zahlungsmittel ist der Dauerauftrag, der sich in erster Linie dann anbietet, wenn regelmäßig Zahlungen mit dem gleichen Betrag durchgeführt werden müssen.

Ein ebenfalls häufig genutztes Zahlungsmittel ist mittlerweile der Lastschrifteinzug. Der Lastschrifteinzug funktioniert so, dass der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt. Auf Basis dieser Einzugsermächtigung kann der Zahlungsempfänger dann die Zahlung veranlassen, sodass seine Bank den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen kann. Der Lastschrifteinzug eignet sich besonders dann, wenn regelmäßig eine Zahlung an den gleichen Empfänger erfolgen soll, wobei die Beträge allerdings bei den verschiedenen Zahlungen unterschiedlich sind bzw. sein können. Entgegen der relativ verbreiteten Meinung ist die Zahlung per Lastschrifteinzug sogar sicherer als die Überweisung, was einen möglichen Irrtum angeht. Wenn der Zahlungspflichtige nämlich einmal einen Überweisungsauftrag durchgeführt hat, kann er das überwiesene Geld nicht ohne Weiteres zurückbuchen lassen, falls er sich zum Beispiel mit dem Betrag vertan hat.

Beim Lastschrifteinzug ist dies hingegen jederzeit möglich, denn der Zahlungspflichtige hat mehrere Wochen Zeit, die vom Konto abgebuchte Lastschrift wieder zurückbuchen zu lassen. Es gibt mehrere Gründe, warum eine solche Lastschriftrückgabe in der Praxis vorkommen kann. So geben die Banken eine Lastschrift zum Beispiel dann zurück, falls das Konto des Zahlungspflichtigen keine ausreichende Deckung aufweist. Aber auch der Kunde selbst hat Möglichkeiten, die Rückbuchung der Lastschrift zu veranlassen. Erfolgt zum Beispiel eine unberechtigte Abbuchung vom Girokonto des Kunden, so kann er seiner Bank den Auftrag erteilen, den bereits vom Konto abgebuchten Betrag wieder zurückbuchen zu lassen, was ebenfalls als Lastschriftrückgabe bezeichnet wird.

Auf diese Weise ist es sogar kein Problem, einen in betrügerischer Absicht abgebuchten Betrag wieder zurückbuchen zu lassen, sodass dem belasteten Kunden kein Schaden entsteht. Für die Rückgabe der Lastschrift hat man übrigens einige Wochen Zeit, nachdem die Abbuchung auf dem Konto erfolgt ist. Falls man die Lastschrift aufgrund einer unberechtigten Abbuchung zurückgeben möchte, so wird dies im Bankenbereich als Lastschriftrückgabe wegen Widerspruch bezeichnet. Ob die Bank etwas für diese Rückbuchung berechnet oder nicht, hängt mitunter vom Einzelfall ab. Normalerweise ist eine Rückgabe wegen Widerspruch für den Kunden allerdings kostenlos. (er)

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