Laufzeiten und Renditen von Bundesobligationen
– Mittelfristige Geldanlagen mit einer Bundesobligation
Wenn ein Staat sich in der Situation befindet, dass Defizite des Haushalts durch Fremdmittel ausgeglichen werden sollen, so stehen ihm als Maßnahmen entweder die Aufnahme von Krediten, oder die Ausgabe von staatlichen Wertpapieren zur Verfügung, die den Bürgern des Landes, zu bestimmten Konditionen, zum Kauf angeboten werden. Je nach Bonität des jeweiligen Staates, sind die entsprechenden Geldanlagen in ihrer Sicherheit und ihrer Rendite sehr unterschiedlich zu beurteilen.
Im Falle der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um einen der sichersten Schuldner der Welt, dessen Kreditwürdigkeit von internationalen Instituten kontinuierlich als sehr hoch eingestuft wird. Ausfallrisiken werden hier nachhaltig mit nahezu Null eingeschätzt, so dass die Bundeswertpapiere allgemein als sicher und zudem renditestark eingeschätzt werden. Eine besondere Anlageform stellt die so genannte Bundesobligation dar, wobei der Begriff „Obligation“ nichts anderes, als ein Schuldverhältnis beschreibt. Der Staat leiht sich von einem Bürger einen bestimmten Geldbetrag, legt hierfür einen Zinssatz fest und garantiert, dass nach Ablauf der Laufzeit, der Betrag wieder zur Verfügung gestellt wird. Dabei werden die anfallenden Zinsen jährlich an den Anleger ausgeschüttet. Der Anleger muss sich, innerhalb der Planung eines entsprechenden Engagements, vor allem Klarheit darüber verschaffen, welche Laufzeit für ihn angemessen ist, oder mit anderen Worten, für welchen Zeitraum es für ihn vertretbar ist, das angelegte Geld nicht, oder nur unter erschwerten Bedingungen, wieder für sich einsetzen zu können.
Grundsätzlich beträgt die Laufzeit für Bundesobligationen fünf Jahre und nimmt insofern den Status einer mittelfristigen Anlage ein. Es gilt zu beachten, dass die komplette Realisierung des ursprünglichen Nennwertes nur dann mit Garantie erfolgt, wenn die Papiere bis zum Ende der Laufzeit behalten werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Bundesobligationen auch vor Ablauf der vorgegebenen Laufzeit zu veräußern, wobei dies dann zu dem börsennotierten Zeitkurs zum jeweiligen Moment erfolgt. Hierdurch bilden sich gleichermaßen Chancen, als auch Risiken. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Entwicklung von Kurswerten während der Laufzeit vor allem von der Zinsentwicklung des jeweiligen Wertpapieres abhängig sind. Gewöhnlicherweise sinkt der Kurswert dann, wenn die Zinsen besonders hoch sind.
So besteht für den Anleger die Möglichkeit, Bundesobligationen zu einem niedrigeren Preis zu erwerben und sich gleichzeitig bereits auf den fixierten Verkaufserlös zum Nennwert am Ende der Laufzeit verlassen zu können, während im Zwischenzeitraum der hohe Zinsgewinn in Anspruch genommen werden kann. Ist man, aufgrund privater, wirtschaftlicher Verhältnisse, jedoch gezwungen, die Papiere schon vor Ende der Laufzeit zu verkaufen, so riskiert man teilweise erhebliche Kursverluste. Die Bundesrepublik Deutschland gewährt zwar den vollen Nominalwert bei Ablauf der Anlage, gibt aber keine Garantien für den Zwischenzeitraum. Hier zählt einzig die aktuelle Börsennotierung der Bundesobligationen, deren Wert tagesaktuell eingesehen werden kann. Vor dem Hintergrund dieser Eigenschaften, ist die Bundesobligation vorrangig für Anleger geeignet, die vorhaben, die Anlage über die gesamten fünf Jahre zu halten und währenddessen die Rendite alleine über den jährlichen Zinsertrag betrachten.
Aufmerksame Beobachter haben zusätzlich die Möglichkeit, Papiere, die an der Börse frei verfügbar sind, zu einem Zeitpunkt zu kaufen, zu dem der Kurs besonders niedrig ist. Die Seriennummer der jeweils verfügbaren Obligation gibt dabei exakt Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt die Laufzeit endet, so dass hier strategisch sinnvolle Anlagen erworben werden können. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass sowohl Zinsen als auch Kursgewinne ab Januar 2009 der neuen Abgeltungssteuer unterliegen und insofern künftig pauschal zu versteuern sind. Unabhängig vom persönlichen Steuersatz liegt die Belastung bei maximalen 28%, wobei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hierbei bereits berücksichtigt sind. Erfolgt allerdings die Anschaffung von Bundesobligationen noch vor dem 01.01.2009, so können Kursgewinne im Zwischenverkauf, bei einer Mindesthaltezeit von einem Jahr, letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. Dies gilt allerdings nicht für die realisierten Zinsen, diese fallen ab 2009 in jedem Fall unter die neue Quellensteuer.
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