Lebensversicherung kündigen
– Eine Kündigung der Lebensversicherung ist mit Verlusten verbunden
Eine Lebensversicherung ist mit Laufzeiten von 12 bis 45 Jahren eine langfristige Kapitalanlage. Im Laufe der Vertragszeit ändern sich manchmal sehr schnell die eigenen finanziellen Verhältnisse. Sehr oft kann es durch solche Änderungen der persönlichen Lebensumstände zu einem mehr oder weniger plötzlichen finanziellen Engpass kommen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Geld wird als Startkapital benötigt für eine Selbständigkeit; der Anleger ist mit der Rendite unzufrieden; Arbeitslosigkeit usw.. Hieraus kann es sich ergeben, dass die Lebensversicherung nicht weitergeführt werden kann oder soll.
Dann steht die Entscheidung an - Lebensversicherung kündigen?
Bei einer Lebensversicherung Kündigung sind gegenüber der Versicherungsgesellschaft Kündigungsfristen einzuhalten. Teilweise neigen die Versicherer auch dazu, die Abwicklung bei Kündigung der Verträge über einen längeren Zeitraum hinzuziehen. Darüber hinaus sind die Rückkaufswerte, gerade bei kurzen Laufzeiten der Versicherung, eher gering. Bei einer Kündigung der Lebensversicherung erhebt die Versicherungsgesellschaft Stornogebühren. Bei Verträgen, die kürzer als 12 Jahre laufen, fallen Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge an.
Verkauft man seine Lebensversicherung, bringt das mehrere Vorteile
Die Ankäufer von Lebensversicherungspolicen können einen höheren Kaufpreis zahlen, da die Police weitergeführt wird. Dadurch bleiben die Gewinnanteile erhalten und die zukünftigen Gewinne werden zwischen dem Ankäufer und dem Verkäufer geteilt. Dadurch ist ein Mehrerlös von 2-15 % des eigentlichen Rückkaufwertes zu erwarten. Es fallen keine Stornogebühren und auch keine Kapitalertragssteuer oder Solidaritätszuschläge an. Im Gegenteil; ein Lebensversicherung verkaufen ist für den Verkäufer steuerfrei. Als weiteres Bonbon bieten die Ankäufer an, dass der Todesfallschutz für Hinterbliebene erhalten bleibt.
Bei dem Verkauf der Lebensversicherung, tritt der Verkäufer lediglich die Versicherungspolice an den Ankäufer ab. Der Verkäufer bleibt also nach wie vor Versicherungsnehmer, was den weiteren Bestand des Todesfallschutzes möglich macht. Den Verkauf können die Versicherungsgesellschaften nicht verhindern, da sie dieser Abtretung nicht zustimmen müssen. Sie können den Verkauf nur zur Kenntnis nehmen.
Von daher ist es die bessere und gewinnbringendere Alternative, seine Lebensversicherung zu verkaufen oder die Lebensversicherung beleihen, anstatt zu kündigen. Allerdings sollte man auf jeden Fall vorher die Anbieter vergleichen. Durch gründlichen Vergleich und Vorabinformation vermeidet man, vorschnell und unüberlegt zu handeln. (er)
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