Leistungen an Erwerbsminderungsrente aus dem Invalidenfonds

– Invalidenfonds sichern Erwerbsunfähigkeitsrenten ab

Wenn im Finanzbereich von Fonds die Rede ist, dann verbinden die meisten Verbraucher damit beispielsweise Aktienfonds oder Rentenfonds, die zur Geldanlage dienen können. Der Begriff Fonds ist im Finanzbereich allerdings deutlich weitergefasst und beinhaltet noch andere Formen, wie zum Beispiel Einlagensicherungsfonds oder die bisher kaum bekannten Invalidenfonds. Während es bei Aktienfonds, Rentenfonds oder Geldmarktfonds ausschließlich darum geht, dass der Anleger sein Kapital in bestimmte Produkte investiert, haben die Einlagensicherungsfonds eine ganz andere Aufgabe.

Es handelt sich hier nämlich meistens um einen Zusammenschluss verschiedener Banken, der dazu dient, die Einlagen der Kunden selbst im Insolvenzfall einer der Mitgliedsbanken zu sichern. Die Invalidenfonds haben hingegen noch eine ganz andere Aufgabe, denn sie dienen dazu, bestimmte Personen bei Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Invalidenfonds werden häufig dazu genutzt, Erwerbsunfähigkeitsrenten abzusichern, wobei es meistens bestimmte Kriterien gibt, welche Personen von dieser Absicherung profitieren können. Eingerichtet werden solche Invalidenfonds meistens von Unternehmen, bestimmten Branchenverbänden oder zum Teil auch von Staaten. Bei einem solchen Invalidenfonds wird zunächst Vermögen angesammelt, zum Beispiel durch die Beiträge der Mitglieder.

Bei den Mitgliedern kann es sich um einzelne Unternehmen, aber auch um ganze Branchen handeln, die eine solche Vereinbarung getroffen haben. Häufig dient ein Invalidenfonds dann dazu, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die sich bekanntlich auf einem nicht besonders hohen Niveau befindet, zu ergänzen. Sollte eine bestimmte Person also erwerbsunfähig (invalide) werden, so würde der Invalidenfonds unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente übernehmen. Ob man eine Leistung aus dem Invalidenfonds erwarten kann, hängt zum einen vom jeweiligen Arbeitgeber ab und zum anderen auch davon, in welcher Branche man beschäftigt ist.

Trotzdem die Invalidenfonds sicherlich eine gute Einrichtung sind, reicht die gezahlte Rente in Verbindung mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dennoch häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können. Daher kann es sinnvoll sein, noch eine weitere Vorsorge vorzunehmen, nämlich in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Kunde nämlich die Möglichkeit, die Höhe der später zu zahlenden Rente selbst zu bestimmen, falls er berufsunfähig werden sollte. (er)

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