Leistungen einer Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung im Kostenvergleich

– Grundbesitzerhaftpflicht nur für vermietete Gebäude oder unbebaute Flächen

Es gibt einige Versicherungen, die unter anderem erst dann von Bedeutung sind, wenn sich etwas an der Lebenssituation des Verbrauchers geändert hat. Eine solche Veränderung kann zum Beispiel der Erwerb einer Immobilie sein. Das eigene Heim bringt nicht nur viele Vorteile mit sich, sondern kann auch zu verschiedenen Risiken führen, die sich in weiten Teilen durch die richtige Versicherung zumindest finanziell ausschalten lassen.

Daher ist zum Beispiel eine Gebäudeversicherung unverzichtbar, aber auch eine Grundbesitzerhaftpflicht ist auf jeden Fall zu empfehlen. Die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung kommt in dem Zusammenhang nicht nur für Eigentümer einer Immobilie infrage, die das Objekt selbst zum Wohnen nutzen, sondern diese spezielle Versicherung kann auch im gewerblichen Bereich genutzt werden. Soll das Gebäude zum Beispiel als Wohngebäude vermietet werden, ist der Schutz durch die Grundbesitzerhaftpflicht definitiv empfehlenswert. Dies beruht auf der Tatsache, dass der Eigentümer der Immobilie rechtlich für alle Schäden verantwortlich ist, die (direkt oder indirekt) durch die Immobilie oder das Grundstück verursacht werden. Das gilt auch unter der Voraussetzung, dass andere Personen das Objekt bewohnen. Wird zum Beispiel im Winter bei Eis und Schnee nicht gestreut, so hat der Eigentümer einen Schaden zu verantworten, der zum Beispiel einer Person entstehen kann, die auf dem glatten Boden vor dem Grundstück ausrutscht.

Nur wenn vertraglich (im Mietvertrag) klar geregelt ist, dass die Mieter die Pflicht zum Streuen haben, müsste der Eigentümer nicht für den Schaden aufkommen. Es gibt aber noch viele andere Schadensarten, bei denen der Eigentümer immer zur Verantwortung gezogen wird, wie zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel. Der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht lohnt sich für Immobilien- und Grundstückseigentümer also auf jeden Fall. Das gilt nicht nur für selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien, sondern zum Beispiel auch für unbebaute Flächen.

Damit sind vorrangig Grundstücke gemeint, auf denen sich (noch) keine Immobilie befindet. Auch von solchen Grundstücken können natürlich Gefahren ausgehen, die dann der Eigentümer zu verantworten hat. Es ist in dem Zusammenhang übrigens gefährlich, sich nur auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen. Zwar kann es durchaus sein, dass einige Schadensursachen auch über die Privathaftpflicht versichert sind, aber meistens sind solche Schäden im Zusammenhang mit dem Versicherten als Immobilieneigentümer ausgeschlossen. Daher ist die Grundbesitzerhaftpflicht eine wichtige Haftpflichtversicherung, dass hier spezielle Risiken versicherbar sind. (er)

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