Bedingungen einer Grundfähigkeitsversicherung

– Leistungen einer Grundfähigkeitsversicherung

Im Versicherungsbereich gibt es einige Versicherungen, die den meisten Verbrauchern zwar noch nicht so bekannt sind, die aber dennoch sehr sinnvoll sein können. Zu diesen Versicherungen kann man unter anderem auch die so genannte Grundfähigkeitsversicherung zählen. Diese Versicherung wird meistens als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt, und stellt von den Leistungen her in weiten Teilen eine Art Kombination zwischen BUZ und der privaten Unfallversicherung dar.

Im Kern besteht die Leistung der Grundfähigkeitsversicherung darin, dass eine vereinbarte Leistung dann erbracht wird, wenn der Versicherte einige Grundfähigkeiten nicht mehr besitzt. Was genau unter den Grundfähigkeiten zu verstehen ist bzw. beim Verlust welcher Grundfähigkeiten die Versicherung ihre Leistungen erbringen muss, wird im Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten vereinbart. Im Allgemeinen versteht man unter den Grundfähigkeiten zum Beispiel Gehen, Sehen, Hören, Autofahren, Sprechen, Heben und Tragen oder auch das Treppen steigen. Insofern ist die Grundfähigkeitsversicherung im Grunde leistungsfähiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn hier wird eine Leistung bereits dann erbracht, falls eine der im Vertrag auftretenden Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden ist, auch wenn dieser Verlust der Grundfähigkeit nicht zur Berufsunfähigkeit führt, was sogar häufiger der Fall ist. Denn kann der Versicherte zum Beispiel nicht mehr Auto fahren, so bedeutet das noch lange nicht, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, es sei denn er ist Taxifahrer oder Ähnliches.

Auch bezüglich der möglichen Ursache, die zum Verlust einer Grundfähigkeit führt, ist der Versicherungsschutz relativ weitreichend. So gelten als versicherte Ursache zum Beispiel ein Unfall, eine Krankheit oder auch altersbedingter Verschleiß. Die tatsächlich erbrachte Leistung der Grundfähigkeitsversicherung besteht bei Verlust einer Grundfähigkeit darin, dass eine monatliche Rente gezahlt wird. Die Höhe dieser Rente wird zuvor vertraglich zwischen den beiden Parteien vereinbart und bestimmt auch weitestgehend die Beitragshöhe. Darüber hinaus haben auch das Alter des Versicherten, dessen Geschlecht, der Beruf und der Zustand der Gesundheit einen Einfluss darauf, welcher Beitrag zur Versicherung zu zahlen ist. Mitunter ist die Leistung übrigens auch an die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe gekoppelt. In diesem Fall würde es also noch nicht „ausreichen“, wenn der Betroffene zum Beispiel nicht mehr Sehen kann, sondern er müsste zudem beispielsweise in Pflegestufe II eingruppiert werden. Insofern sollte man genau auf die jeweiligen Bedingungen der Versicherung achten, wenn man den bestmöglichen Schutz nutzen möchte. (er)

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