Leistungen der Privathaftpflichtversicherung im Vergleich
– Welche Schäden von der privaten Haftpflicht übernommen werden
Wenn es eine private Versicherung gibt, die ohne Einschränkung jedem Bürger in Deutschland zu empfehlen ist, dann ist das sicherlich die Privathaftpflichtversicherung. Dennoch gibt es nach wie vor mehr als 20 Millionen Bundesbürger, die auf diesen existentiell wichtigen Schutz verzichten. Nicht selten fehlt dann das Verständnis dafür, welche Gefahren und Risiken im Alltag vorhanden sind, die sogar die finanzielle Existenz gefährden können.
Daher ist es keine Übertreibung, wenn die Versicherungsgesellschaften die Privathaftpflichtversicherung zur Existenzsicherung empfehlen. Manche Verbraucher kennen noch nicht einmal die Aufgabe dieser Versicherung, sodass an dieser Stelle grundlegende Informationen weiterhelfen können. Etwas vereinfacht und verallgemeinernd kann festgehalten werden, dass die Privathaftpflichtversicherung viele Schäden reguliert, die Versicherten schuldhaft verursacht haben. Die möglichen Schäden werden in drei Bereiche eingeteilt, und daher als Personen-, Vermögens- und Sachschäden bezeichnet. Was die mögliche Bedrohung der finanziellen Existenz angeht, so fallen meistens besonders die Personenschäden ins Gewicht. Denn fast immer, wenn eine Person verletzt wird, entsteht ein (deutlich) höherer finanzieller Schaden als bei Sachschäden. Diese Tatsache resultiert vor allen Dingen daraus, dass eine Verletzung einer Person nicht selten weitere Folgen hat. Sollte die Person zum Beispiel berufsunfähig werden, dann muss der Schadensverursacher nicht nur die Behandlungskosten zahlen, sondern auch den Einkommensausfall, der durch die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Hat das Einkommen bisher zum Beispiel monatlich 3.000 Euro betragen und geht der Geschädigte in 20 Jahren in Rente, so würde eine Gesamtsumme von über 70.000 Euro auf den Verursacher des Schadens zukommen.
Diese Kosten würde die Privathaftpflichtversicherung übernehmen, wobei der finanzielle Schaden natürlich noch deutlich höher ausfallen kann. Es geht also bei der Privathaftpflichtversicherung weniger um die Absicherung der kleinen Schäden, die gerne als Beispiel herhalten, wie zum Beispiel die aus Versehen zerstörte Brille des Freundes. Es sind vielmehr die großen Schäden, die tatsächlich die Existenz des Verbrauchers bedrohen können. Es gibt also im Grunde kein Argument, welches gegen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung spricht. Hinzu kommt noch der relativ geringe Beitrag, denn schon ab etwa 50 Euro im Jahr kann diese Versicherung abgeschlossen werden. Ehepaare sind ohnehin fast immer automatisch mitversichert, was in der Regel auch für minderjährige Kinder gilt. (er)
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