Möglichkeiten die Lohnsteuerklasse zu ändern
– Wie und wann kann man Lohnsteuerklassen ändern?
Ein Wechsel der Steuerklassen kann das monatliche Nettoeinkommen wesentlich erhöhen. Die unterschiedliche Besteuerung hängt mit den unterschiedlich hohen Freibeträgen der einzelnen Steuerklassen zusammen. Die Änderung der Lohnsteuerklassen ist jedoch grundsätzlich nur für Verheiratete möglich, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Paare, die nicht verheiratet sind und Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, können ihre Steuerklasse nicht ändern, da sie keine gemeinsame Steuererklärung abgeben dürfen. Sie werden somit wie Ledige eingestuft und werden deshalb immer nach Steuerklasse I besteuert. Eine Ausnahme sind Alleinerziehende, sie dürfen in die Steuerklasse II wechseln. Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich immer dann, wenn der eine Partner viel und der andere wenig verdient. In diesem Fall wechselt der Gutverdienende in die günstige Steuerklasse III und der Geringverdienende (oder nicht berufstätige) in die ungünstigste Steuerklasse V. Als Faustregel gilt hier, dass der Gutverdienende mindestens 60 % des Gesamteinkommens beisteuern sollte und der andere maximal 40 %. Durch den Wechsel in die neue Steuerklassenkombination sinkt die gemeinsame monatliche Einkommensteuer und der gesamte Nettoverdienst ist höher. Verdienen beide Ehepartner ungefähr gleich viel, ist Steuerklasse IV die richtige Wahl. Bei dieser Steuerklasse besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Muss also aus anderen Gründen keine Steuererklärung abgegeben werden, empfiehlt sich das Nachrechnen, ob mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen ist. In diesem Fall lohnt sich dann die Mühe, die Steuererklärung auszufüllen.
Ein Wechsel in die den Einkommensverhältnissen angepasste Lohnsteuerklasse bringt monatlich mehr Netto aufs Konto. Die jährliche Steuerschuld ist übrigens von der Wahl der Lohnsteuerklasse unabhängig. Da jedoch die monatliche Steuerzahlung, die als Abschlagszahlung an das Finanzamt angesehen werden kann, niedriger ist, entsteht ein Zinsvorteil und zudem steht mehr Geld monatlich zur Verfügung. Die zuviel gezahlten Steuern würden in einer ungünstigen Steuerklasse im nächsten Jahr mit der Einkommenssteuererstattung zurückgezahlt werden. Ein Wechsel der Steuerklassen empfiehlt sich auch dann, wenn abzusehen ist, dass ein Partner in naher Zukunft arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Das Arbeitslosengeld wird nach der Höhe des letzten Nettoeinkommens berechnet, somit ist es bei günstigerer Steuerklasse höher. Der andere Partner zahlt dann zwar mehr Steuern, die zuviel gezahlten Steuern werden aber mit der Steuerrückerstattung wieder zurückgezahlt.
Aber wie ändert man nun die Steuerklasse? Die Steuerkarten werden nicht vom Finanzamt ausgestellt, sondern von den Gemeinden, deshalb ist ein Besuch der örtlichen Verwaltung, meist ist die Bürgerberatung oder das Bürgeramt, notwendig. Oft kann dies auch auf schriftlichem Wege erfolgen, so dass kein persönlicher Besuch notwendig ist. Den Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklassen muss von beiden Ehepartnern unterschrieben und zusammen mit den Steuerkarten eingereicht werden. Die neuen Steuerklassen sind mit Beginn des nächsten Monats gültig. Ein Wechsel ist jedoch nur einmal im Jahr bzw. weitere Male nur in Ausnahmefällen möglich. Zu den Ausnahmefällen zählen die Fälle, in denen ein Ehepartner nicht mehr erwerbstätig ist, z.B. wegen Rente, Arbeitslosigkeit oder weil er sich selbstständig gemacht hat, sowie in den Fällen, in denen eine unterbrochene Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird. Auch der Tod eines Ehepartners berechtigt zu einem erneuten Lohnsteuerklassenwechsel innerhalb eines Jahres. (er)
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