Geringere Steuern für verheiratete Paare durch Lohnsteuerklassenwechsel

– Bringt Lohnsteuerklassewechsel in jedem Fall Vorteile?

In der Bundesrepublik Deutschland ändert sich mit einer Heirat und dem damit verbundenen Wechsel des Familienstands auch die Steuerpflicht für die Ehegatten. Diese Änderung ist allerdings fakultativ handhabbar, die verheirateten Personen können auch im selben Lohnsteuerverhältnis verbleiben wie vor der Eheschließung. Bei genauer Abwägung der jeweiligen Einkommens- und Steuerverhältnisse ergeben sich hier erhebliche Einsparmöglichkeiten.

Nicht verheiratete und kinderlose Personen sind in der Regel mit der Steuerklasse 1 versehen. Dieser Einstufung entspricht bei verheirateten Personen die Steuerklasse 4 bzw. 4, 4, da beide Ehepartner Steuern bezahlen. Dies ist im Fall einer Heirat dann sinnvoll, wenn beide Partner etwa das selbe Einkommen erzielen, wenn eine Regelung per Ehevertrag das jeweilige Einkommen der verdienenden Person zukommen lässt oder falls die Partner ohnedies nicht die Absicht haben, das gesamte zukünftige Leben miteinander zu verbringen. Im Fall einer dauerhaft angelegten Partnerschaft ergibt sich meistens, vor allem durch Kinder, der Fakt, dass einer der beiden Ehepartner für das Erwerbsleben zunächst ganz, späterhin für einen längeren Zeitraum zumindest halbtags nicht zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber bietet hier die Möglichkeit, den besser verdienenden Partner steuerlich zu entlasten und den weniger Verdienst erzielenden Partner entsprechend höher zu besteuern.

Der besser verdienende Partner kann nun die Steuerklasse 3 wählen, der schlechter verdienende erhält die Steuerklasse 5. Da anhand der Splittingtabelle das gemeinsam erwirtschaftete Einkommen quasi durch zwei geteilt wird, verdient die besser verdienende Person über dem "Durchschnitt" des ehelichen Einkommens, wird aber in Klasse 3 erheblich geringer besteuert. Der andere Partner muss zwar einen höheren Satz an Steuern abführen, verdient aber weniger und daher ist der abzuführende Gesamtbetrag für das Paar geringer. Diese Einstufung wird immer rentabler, je größer die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist. In beiden Fällen ist eine Einkommensteuererklärung unumgänglich. (er)

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