LVA Rente berechnen und beantragen

– Welche Rolle spielt die LVA bei der Rente

Die bisher für Rentenfragen zuständigen Landesversicherungsanstalten, kurz LVA, wurden zum 01. Oktober 2005 in die Deutsche Rentenversicherung umgewandelt. Die Deutsche Rentenversicherung gilt als der in Europa größte gesetzliche Rentenversicherer. Wie auch bei der LVA vorher, stehen deutschlandweit sechzehn zuständige Versicherungsträger zur Verfügung. Weiterhin existieren in Deutschland mehr als 1000 Beratungsstellen mit Zugehörigkeit zur Deutschen Rentenversicherung, die eine kostenlose Beratung in allen Fragen der Rente anbieten.

Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, sowie auch Auszubildende, fallen in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung. Ebenso die freiwillig Versicherten, Minijobber, Ich-AGler, Soldaten und freiberufliche Journalisten, sowie Selbständige und Gewerbetreibende im Bereich Handwerksbetrieb. Mit der Umwandlung in die Deutsche Rentenversicherung standen für bereits versicherte Arbeitnehmer keinerlei Änderungen an. Neuversicherte Mitglieder werden bei der Anmeldung automatisch dem zuständigen Versicherungsträger zugeteilt und schriftlich darüber informiert. Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig für die Rentenleistungen, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Versicherungsträger regelt die zu zahlenden Rentenbeiträge, welche sich aus dem Arbeitsentgelt ergeben. Die Aufteilung der Beitragszahlung gehen ½ zu Lasten des Arbeitgebers und ½ zu Lasten des Arbeitnehmers. Eine wichtige Funktion übernimmt die Deutsche Rentenversicherung mit der Zuteilung von Sozialversicherungsnummern und der Ausstellung und Aushändigung von Sozialversicherungsausweisen. Die Sozialversicherungsnummer wird bei der Anmeldung des Arbeitnehmers vergeben und ist eine bestehend bleibende Nummer, die sich während eines Arbeitslebens nicht verändert. Über diese Sozialversicherungsnummer kann der Arbeitnehmer später seine Rente beantragen und seine Rentenzahlungen erhalten. Ein genauer Ablauf von Beitragszahlungen aus Arbeitsverhältnissen und auch Leistungen durch die Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit beispielsweise, kann über die Sozialversicherungsnummer nachvollzogen werden, über die die Beiträge verbucht werden.

Die Sozialversicherungsnummer setzt sich zusammen aus einer Bereichsnummer des zuständigen Versicherungsträgers, dem Geburtsdatum des Versicherten, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, sowie einer Serienziffer, die das Geschlecht bestimmt und am Ende stehend einer Prüfziffer. Die vergebene Sozialversicherungsnummer besteht auch auf dem Sozialversicherungsausweis. Dieser Ausweis wird jedem Arbeitnehmer mit dem Beitritt in die Rentenversicherung ausgestellt. Er dient im Einsatz gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch. Beschäftigte im Baugewerbe oder Gaststättengewerbe müssen Ihren Sozialversicherungsausweis mit einem Lichtbild versehen bei der Arbeit mit sich führen. Mit einem Sozialversicherungsausweis gilt ein Arbeitnehmer als legal gemeldet.

Die Deutsche Rentenversicherung regelt also die wichtigen Aufgaben, durch die Arbeitnehmer und andere Versicherungsgruppen im Rentenalter die ihnen zustehende gesetzliche Rente erhalten. Allerdings zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente mit Vollendung des 65. oder bald des 67. Lebensjahres nicht automatisch aus. Die gesetzliche Rente erhält man nur, wenn man bei der Deutschen Rentenversicherung die Rentenzahlung beantragt. Über die Deutsche Rentenversicherung kann man Einblick in sein persönliches Rentenkonto nehmen. In regelmäßigen Abständen erhält man auch automatisch eine Übersicht über seine eingezahlten Beiträge und den derzeitigen Stand der Rentenhöhe. (er)

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