Was versteht man unter dem Markteintritt?
– Welche Marktbarrieren beim Markteintritt überwinden?
Da in Deutschland eine soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem herrscht, spielen Wettbewerb und Markt für jedes Unternehmen und natürlich auch für alle Bürger eine sehr große Rolle. Als Markt wird im Allgemeinen das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage aus den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft bezeichnet. Wenn nun ein neues Unternehmen oder auch eine Einzelperson als Anbieter erstmalig am Markt auftreten, dann wird dies auch als Markteintritt bezeichnet. Oftmals werden auch die Begriffe Marktzutritt oder Marktzugang als Synonym für den Markteintritt genutzt.
Grundsätzlich kann man zwischen dem realen Markteintritt und dem zunächst einmal theoretischen Marktzugang unterscheiden. Im Wesentlichen geht es jedoch stets darum, dass ein bestimmtes Wirtschaftssubjekt die Chance hat, entweder als Anbieter (Verkäufer) oder als Nachfrager (Käufer) am Markt teilnehmen zu können. Falls es größere Hindernisse bezüglich des möglichen Markteintrittes gibt, so spricht man in diesem Zusammenhang auch von Marktbarrieren. Die Barrieren können jedoch oftmals durch bestimmte Strategien überwunden werden, die auch als Markteintrittsstrategien bezeichnet werden. Grundsätzlich sind solche Barrieren nicht wünschenswert, weder für den Anbieter noch für den Konsumenten, da der Markt dadurch in einem gewissen Umfang „verkleinert“ oder begrenzt wird, was oft zu einem geringeren Wettbewerb führt.
Es ist aber keineswegs aber nur der Staat, der oftmals Markteintrittsbarrieren aufstellt, sondern natürlich haben auch die schon Jahrzehnte am Markt bestehenden Unternehmen ein großes Interesse daran, so wenig wie möglich neue Konkurrenten auf den Markt zu lassen. Denn jeder Mitbewerber kann eine Verringerung des eigenen Marktanteils bedeuten. Häufig findet man eine Behinderung des Marktzugangs übrigens im internationalen Wirtschaftsbereich. Hier dienen die Beschränkungen vor allem zum Schutz der heimischen Wirtschaft. Gängige Maßnahmen sind zum Beispiel Zölle sowie Einfuhrbeschränkungen und Ausfuhrbeschränkungen. Im Zusammenhang mit dem Markteintritt sind natürlich auch bestimmte Gesetze zu beachten. Dabei geht es sowohl um strafrechtliche Belange als auch um den Wettbewerbs- und den Verbraucherschutz.
Darüber hinaus entstehen bei jedem Unternehmen, welches neu in den Markt eintreten möchte, oftmals nicht unerhebliche Kosten. Das beginnt bei den ersten Werbemaßnahmen, um überhaupt auf das neue Angebot aufmerksam zu machen, und endet bei Sachinvestitionen zur Durchführung der Tätigkeit. Auch umfangreiche Marketingmaßnahmen sind heutzutage im Prinzip bei jedem Markteintritt eines neuen Anbieters unumgänglich. Denn da es heute kaum noch ein Produkt oder eine Dienstleistung gibt, welche nicht schon angeboten werden, muss der neue Marktteilnehmer immer mit einem mehr oder weniger starken Wettbewerb rechnen. Und gegen diese Wettbewerber gilt es sich auf Dauer am Markt durchzusetzen, zum Beispiel durch niedrigere Preise oder einen besseren Service. (er)
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