Mietwagenversicherungen im Kostenvergleich

– Welche Risiken sind bei Mietwagen im Ausland versichert?

Das eigene Fahrzeug haben die meisten Verbraucher im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung und einer eventuellen Teil- oder Vollkaskoversicherung meistens bestens abgesichert, zumal der Versicherungsschutz hierzulande im internationalen Vergleich ohnehin ein sehr hohes Niveau hat. Wer sich allerdings für einen Mietwagen entscheidet, zum Beispiel während einer Urlaubsreise, sollte auf verschiedene Besonderheiten achten.

Häufig ist in diesem Fall nämlich eine Mietwagenversicherung sehr sinnvoll, um den Versicherungsschutz möglichst auf das gleiche Niveau zu „heben“, wie es bei der eigenen Kfz-Versicherung der Fall ist. Mit dem Ausleihen eines Mietwagens ist normalerweise – zumindest in Deutschland und vielen anderen Ländern – automatisch das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung verbunden, ohne die das Fahrzeug nicht betrieben werden darf. Allerdings trifft da keineswegs auf alle Ländern weltweit zu. Wer also in einem Land einen Mietwagen leiht, in dem es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gibt, der sollte unbedingt eine zusätzliche Mietwagenversicherung abschließen. Denn ohne eine solche Versicherung bzw. ohne Haftpflichtschutz kann es bei größeren Schäden sonst zum finanziellen Ruin des Mietwagenleihers kommen. Aber auch dann, falls eine Kfz-Haftpflichtversicherung bereits mit dem Mietwagen verbunden ist, sollte noch etwas beachtet werden, nämlich die Höhe der Deckungssumme. Diese beträgt zum Beispiel in Deutschland bei Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, was aber wiederum keineswegs in allen anderen Ländern auch der Fall ist.

In solchen Fällen ist oft der Abschluss einer sogenannten Mallorca-Police sinnvoll, bei der es sich um eine spezielle Mietwagenversicherung handelt. Mit der Mallorca-Police lässt sich nämlich eine eventuelle „Lücke“ im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung schließen, was die Höhe der Deckungssumme angeht. Falls beim Mietwagen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme vorhanden ist, kann eine zusätzliche Mietwagenversicherung aber auch dann sinnvoll sein. Und zwar ist das unter der Voraussetzung der Fall, dass der Mietwagen nicht kaskoversichert ist. Sollte der Fahrer, zum Beispiel der Urlauber, dann einen Schaden am Mietwagen verursachen, müsste er diesen ohne Kaskoschutz selbst bezahlen. Dies gilt übrigens auch für alle Schäden, die durch Tiere oder Umwelteinflüsse verursacht werden. Daher sollte der Mietwagen stets mit einer Teilkaskoversicherung, besser noch mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet sein. Ist das nicht der Fall, sollte der Fahrer eine Mietwagenversicherung abschließen. Vor dem Abschluss sollten natürlich die Kosten der einzelnen Anbieter verglichen werden, was im Normalfall schnell und effizient vorgenommen werden kann. (er)

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