Mindestdeckung in der Haftpflichtversicherung beachten
– Haftpflicht Deckungssummen im Vergleich
Die Haftpflichtversicherung ist definitiv eine der wichtigsten Versicherungen, die es in Deutschland und weltweit betrachtet gibt. Normalerweise ist die Privathaftpflicht gemeint, wenn allgemein von der Haftpflichtversicherung gesprochen wird. Darüber hinaus gibt es diese Versicherungsart aber noch in einigen weiteren Varianten, wie zum Beispiel in Form der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung oder der Jagdhaftpflichtversicherung.
Zunächst einmal ist jedoch die Privathaftpflichtversicherung die Haftpflichtversicherung, die jeder Bürger in Deutschland haben sollte. Es handelt sich dabei um eine vergleichsweise einfache Versicherung, da der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages nur auf wenige Details achten muss. Dies kommt auch deshalb zustande, weil im Prinzip sämtliche Privathaftpflichtversicherungen, die am Markt angeboten werden, den gleichen Leistungsinhalt und somit auch identische Aufgaben haben. Die Hauptleistung der Privathaftpflichtversicherung besteht darin, solche Schäden zu regulieren, die vom Versicherten fahrlässig an anderen Personen, an deren Eigentum oder am Vermögen verursacht wurden. Diese Pflicht zur Leistung haben sämtliche Haftpflichtversicherungen gemeinsam, sodass der Verbraucher im Prinzip beim Vergleich der Anbieter nur auf den jeweiligen Beitrag achten muss. Darüber hinaus gibt es allerdings noch einen wichtigen Vertragsinhalt, der ebenfalls Beachtung finden sollte. Gemeint ist die Deckungssumme, die ein wesentlicher Bestandteil einer jeden Haftpflichtversicherung ist. In Deutschland ist es so, dass es beispielsweise bei der Privathaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen gibt.
Da sich diese Deckungssummen in unregelmäßigen Abständen ändern können, ist es stets empfehlenswert, sich vor dem Abschluss des Vertrages über die aktuelle Mindestdeckung zu informieren. Diese beträgt beispielsweise im Bereich der Privathaftpflichtversicherung fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei es mindestens 100.000 Euro sein müssen, mit denen Vermögensschäden abgesichert sind. Die Mindestdeckungssummen können sich zwischen der Art der Haftpflichtversicherung durchaus unterscheiden. So ist es beispielsweise bei der Jagdhaftpflichtversicherung sicherlich nicht vorgeschrieben, dass eine Mindestabdeckung von mehreren Millionen Euro bestehen muss.
Normalerweise sind es ohnehin die Versicherer, die dem Kunden die Information an die Hand geben, welche Mindestdeckungssummen in der jeweiligen Haftpflichtversicherung gefordert werden. So ist es beispielsweise im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung gar nicht möglich, einen Vertrag abzuschließen, wenn die gesetzliche Mindestdeckung nicht eingehalten wird. Demzufolge können Versicherte in diesem Bereich kaum etwas falsch machen, wenn der Versicherer seinen Pflichten nachkommt und den jeweiligen Vertragspartner auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen hinweist.
(er)
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