Ist die Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflicht ausreichend?

– Risikoabdeckung und Schadensregulierung der Kfz-Haftpflicht Versicherung

In Deutschland sind viele private Versicherungen freiwillig. Das bedeutet, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, in welchem Rahmen und ob er sich gegen bestimmte Risiken versichern möchte. Eine Ausnahme bildet die Sozialversicherung, in der sich alle Arbeitnehmer versichern müssen. Aber auch im Bereich der rein privaten Versicherungen gibt es noch wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist nicht freiwillig, sondern jeder Halter eines Kraftfahrzeuges muss das Fahrzeug in der Haftpflichtversicherung versichern lassen.

Der wesentliche Grund für die Versicherungspflicht ist, dass der Staat die Kfz-Haftpflicht als so wichtig erachtet, dass er es nicht den Bürgern überlassen möchte, ob sie sich versichern möchten oder nicht. geht es bei der Kfz-Haftpflicht vor allem darum, dass sichergestellt werden kann, dass ein Geschädigter seine Ansprüche auch durchsetzen kann. Der Gesetzgeber schreibt aber nicht nur die Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung vor, sondern bezüglich der Deckungssumme ist ebenfalls eine Vorschrift einzuhalten. Und zwar bestimmt das Gesetz bestimmte Mindestdeckungssummen, die im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall eingehalten werden müssen. Die aktuelle Mindestdeckungssumme beträgt derzeit für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Vermögensschäden 50.000 Euro und Sachschäden müssen mindestens mit einer Summe von einer Million Euro abgedeckt sein.

Auch wenn diese Mindestdeckungssummen schon relativ hoch klingen, so stellen sich viele Autofahrer dennoch die Frage, ob diese Deckungssummen im Schadensfall wirklich ausreichend sind. Diese Frage kommt vielleicht auch deshalb auf, weil viele Versicherer eine noch höhere Deckungssumme empfehlen, vor allem im Bereich der Sach- und Personenschäden. In der Praxis ist es sicherlich so, dass die Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden in über 78 Prozent der Schadensfälle ausreichend ist. Dennoch kann es dazu kommen, dass auch dieser bereits recht hohe Betrag nicht ausreicht, da Personenschäden nicht selten eine sehr hohe Entschädigungssumme nach sich ziehen können.

Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn die Verletzung der Personen eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht. Wenn man nun einmal kalkuliert, dass der erst 25 Jahre alte Verletzte ein jährliches Einkommen von 100.000 Euro erzielt, dann würde sich bis zum Rentenalter mit 67 Jahren eine Summe von 4,2 Millionen Euro ergeben. Sind nun nicht nur eine, sondern gleich mehrere Personen aufgrund des Unfalls erwerbsunfähig, könnte es gut sein, dass die Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro nicht ausreichend ist. Daher ist es angebracht, sich für Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro zu entscheiden, zumal der Beitrag nicht wesentlich höher als bei den geringeren Deckungssummen ist. (er)

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