Welche Möglichkeiten zur Eigenheimförderung gibt es?
– Eigenheimförderung in Form von Kinderzulagen für junge Familien nutzen
Das Eigenheim ist ein Ziel, welches viele Bürger hierzulande verfolgen, denn in den eigenen vier Wänden leben zu können gehört für die meisten Deutschen mit zur guten Lebensqualität. Viele Verbraucher können sich vor allem jetzt, da die Zinsen sehr niedrig sind, den Traum vom eigenen Heim erfüllen. Andere Verbraucher können sich die Finanzierung hingegen nicht leisten oder sind auf Hilfen angewiesen. Solche Hilfen gibt es durchaus, denn auch der Staat fördert den Erwerb des Eigenheims in einem gewissen Rahmen.
Doch welche Möglichkeiten zur Eigenheimförderung gibt es im Jahre 2013 eigentlich noch? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es die frühere Eigenheimzulage, die über Jahrzehnte hinweg eine feste Säule der Eigenheimförderung gewesen ist, nicht mehr gibt. Allerdings wurde die Förderung nicht ersatzlos gestrichen, sondern indirekt durch die Eigenheimrente ersetzt. Die Eigenheimrente dürfte den meisten Verbrauchern etwas besser unter der Bezeichnung Wohnriester bekannt sein. Es handelt sich hier also um einen speziellen Bereich der Riester-Förderung, die es auch außerhalb des Eigenheims gibt. Beim Wohnriester hat der Verbraucher die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen. Die erste Möglichkeit besteht darin, einen speziellen Riester-Bausparvertrag abzuschließen und diesen dann später zur Eigenheimfinanzierung zu nutzen. Die Riester-Zulagen fließen in diesem Fall in den Sparvertrag (Bausparvertrag) ein.
Die alternative Möglichkeit ist, die Zulagen direkt in die Tilgung eines Immobilienkredites einzubinden, mit dem der Erwerb oder Bau des Eigenheims finanziert worden ist. So oder so ist die Wohnriester-Förderung durchaus lohnenswert, vor allem dann, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. Denn dann kommt zur Grundzulage noch eine Kinderzulage von 185 oder 300 Euro im Jahr hinzu. Neben der Eigenheimrente gibt es noch weitere Formen der Eigenheimförderung, wie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie. Diese Prämie erhalten Bausparer, die den Bausparvertrag später zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen.
Allerdings wird die Prämie nur gezahlt, wenn das Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Zudem beträgt die Prämie maximal rund 50 Euro, was natürlich bei finanziell engen Finanzierungen nicht wirklich weiterhilft. Demgegenüber kann ein KfW-Förderkredit schon deutlich mehr bewirken. Unter bestimmten Bedingungen können Käufer einer Immobilie das günstige KfW-Darlehen erhalten. Das ist vor allem dann möglich, wenn das Haus eine bestimmte Energieeffizienzklasse besitzt. (er)
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