Notarkosten steuerlich absetzen

– Beim Immobilienkauf Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen

Es gibt viele Kosten und Ausgaben, welche man im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben kann und die sich dann bei der Steuerlast mindernd auswirken. Meistens werden diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anerkannt und reduzieren so das zu versteuernde Einkommen. Dennoch sind natürlich nicht alle Kosten von der Steuer absetzbar, die im Alltag verursacht werden.

Ein interessanter Bereich ist zum Beispiel der Immobilienerwerb, denn hier gibt es manche Kosten die absetzbar sind, während andere Kosten sich nicht steuermindernd auswirken. Meistens muss man bei der Berücksichtigung von Kosten in Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Besitz einer Immobilie dorthin gehend unterscheiden, ob man die Immobilie selber nutzt (bewohnt) oder ob man diese vermietet. Diese Unterscheidung ist unter anderem auch zu treffen wenn man wissen möchte, ob Notarkosten von der Steuer abgesetzt werden können. Notarielle Kosten fallen im Bereich des Immobilienkaufs in der Regel gleich zweifach an. Zum einen muss ein Kaufvertrag über eine Immobilie stets notariell beurkundet werden. Ferner erfolgt auch die Bestellung im Grundbuch oftmals über einen Notar bzw. wird notariell bestätigt, wenn man die Immobilie durch einen Kredit finanzieren muss und die Grundschuld als Sicherheit zu Gunsten der Bank eingetragen wird. Nutzt man die Immobilie nun selber als Wohneigentum, so sind Notarkosten generell nicht von der Steuer absetzbar. Die Notargebühren werden hier weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten anerkannt, weil diese zu den Anschaffungskosten zählen, die nicht absetzbar sind. Gleiches gilt übrigens auch für die Maklergebühren, welche ebenfalls nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

Die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug sind im Gegensatz dazu sehr wohl steuerlich absetzbar. Anders sieht es bezüglich der Absetzbarkeit der Notarkosten aber aus, wenn man die gekaufte Immobilie vermietet oder auch verpachtet. In diesem Fall sind die Notarkosten stets absetzbar. Grundsätzlich sind bei einer vermieteten Immobilie, welche dann als Gewerbeimmobilie betrachtet wird, alle Anschaffungskosten und viele laufende Kosten steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl für die Kreditzinsen, als auch für den Kaufpreis (jährliche Abschreibung) und eben auch für die Kosten, die beim Notar aufgrund eines Kaufvertrages entstanden sind. Die Angabe der Notarkosten kann in vollem Umfang erfolgen, sodass die tatsächlich angefallenen Kosten auch im vollen Umfang steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Da die Notarkosten rund 1,0 bis 1,5 Prozent berechnet von der Kaufsumme betragen, sollte man daher auf die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit auch nicht verzichten. (er)

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