Wie und wo kann man ein Nummernkonto eröffnen?

– Auch ein Nummernkonto bietet keine 100%ige Sicherheit, z.B. bei Geldwäsche

"Geldwäsche ist ein Verfahren zur Verschleierung des illegalen Ursprungs von Geldern (aus Waffenschmuggel, Drogenhandel usw.) ...", so definiert der Gesetzgeber in Deutschland den Straftatbestand der Geldwäsche. Schritt für Schritt wurde das deutsche Bankgeheimnis gelockert, so dass es heute in Deutschland praktisch kein Bankgeheimnis mehr gibt, denn jedes Finanzamt kann sämtliche Kontobewegungen kontrollieren und überwachen.

Um sich davor zu schützen, bringen immer mehr deutsche Staatsbürger "schwarzes Geld" in die Schweiz - meist in bar und über die grüne Grenze. In der Regel handelt es sich hier jedoch nicht um Geldwäsche, sondern um Steuerhinterziehung, aber nicht immer. Doch der Weg ist derselbe: ein Nummernkonto auf einer Schweizer Bank, von dem man glaubt, dass hier das Geld besonders sicher sei. In der Tat verbietet das Schweizer Bankgeheimnis den Banken, auch nur die Existenz eines Kontos ohne Einwilligung des Kontoinhabers preiszugeben. Um die Aufhebung des Bankgeheimnisses durchzusetzen gibt es strenge Gesetze. Aber es ist durchaus möglich, nämlich dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass es sich um Geldwäsche handeln könnte. Das Schweizer Bankgeheimnis verhindert in keinem Fall die Aufklärung einer schweren Straftat - und dazu gehört Geldwäscherei.

Hier ziehen Staat und Banken an einem Strang. Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt, ist auch in der Schweiz ein Straftatbestand, und auch die Banken haben kein Interesse daran, in den Ruf zu kommen, Kriminelle zu decken. Schweizer Banken achten sehr auf ihr Image. Grundsätzlich gilt deshalb, dass das Schweizer Bankgeheimnis keine kriminellen Gelder schützt. Wir aber funktioniert dies in der Praxis? Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht der Banken, wenn auch nur ein geringster Anfangsverdacht besteht. Hierzu wurde in der Schweiz speziell eine "Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei" installiert.

Der nächste Schritt ist die Beantragung der Aufhebung des Bankgeheimnisses bei einem Schweizer Gericht. Hat auch der Richter einen Verdacht, kann er die die Aufhebung des Bankgeheimnisses nicht nur anordnen, sondern das gesamte Geld beschlagnahmen lassen. Das Konto muss dann aber nachweislich mit einer Straftat nach Schweizer Recht in Zusammenhang stehen, wozu auch Geldwäscherei gehört. Man muss aber auch wissen, dass es niemals ein völlig anonymes Nummernkonto in der Schweiz gibt. Wer ein solches eröffnen will, kann dies auch nur gegen Vorlage eines Ausweises oder Passes tun. Hier besteht kein Unterschied zur Eröffnung eines normalen Kontos.

Der Unterschied ist aber, dass nur wenige Bankmitarbeiter die wahre Identität des Kontoinhabers kennen. Aber: Schon bei Auslandsüberweisungen vom Nummernkonto taucht der Name des Inhabers überall auf. Bleibt festzustellen, dass ein Nummernkonto in der Schweiz aufgrund der zwischenzeitlich sehr strengen Gesetze gegen die Geldwäsche keinen Schutz vor "unsauberen" Geldern bietet. (er)

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