Geld anlegen in Österreich
– Renditeaussichten und Besteuerung von Geldanlagen in Österreich
Der deutsche Fiskus hat mittlerweile das Recht auf jedes Konto eines jeden deutschen Bürgers zuzugreifen. Dabei kann er nicht nur erfahren, welche Konten die Deutschen besitzen und wie hoch ihre Ersparnisse sind, sondern sich ebenfalls die Kontobewegungen genau anschauen. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass entsprechende Gesetze erlassen wurden, die den deutschen Bankkunden zu einem gläsernen Bankkunden werden lassen.
In den europäischen Nachbarländern hingegen sieht es gänzlich anders aus. Hier wird noch Wert auf das Bankgeheimnis gelegt, sodass man auch keinerlei Rückschlüsse auf Konten im Ausland ziehen kann. Die Kapitalflucht war wohl von daher nur eine Frage der Zeit, die heute aber bereits in vollem Gange ist. Wer eine Geldanlage sucht, der schaut sich immer häufiger nicht mehr bei den deutschen Banken, sondern in Österreich um. Man wird dabei nicht automatisch zum Steuersünder, nur weil man Geld in Österreich anlegt. Nein, vielmehr wird hier ebenfalls die normale Kapitalertragssteuer erhoben. Diese behält die Bank direkt von den ausgezahlten Zinsen ein und leitet sie an die zuständigen Finanzbehörden weiter. Dabei werden die Namen der Anleger allerdings nicht preisgegeben, sodass das Geld niemandem direkt zugeordnet werden kann, sofern er die gezahlte Kapitalertragssteuer nicht im Lohnsteuerjahresausgleich angibt.
Ein Zugriff auf ein Konto oder eine Geldanlage in Österreich seitens der deutschen Behörden ist dabei nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Zunächst einmal muss für diesen Zugriff ein Antrag auf Amtshilfe gestellt werden. Diesem wird aber nur dann stattgegeben, wenn eine Straftat oder ein begründeter Verdacht auf eine solche vorliegt. In allen anderen Fällen kann der deutsche Statt auf die Geldanlagen in Österreich nicht zugreifen. Damit er aber auch wirklich nichts von diesen Geldanlagen erfährt, ist es ratsam, das Geld in bar in Österreich einzuzahlen. Würde eine Überweisung aus Deutschland vorgenommen, so müsste man stets damit rechnen, dass diese verfolgt werden könnte. Damit man nun aber nicht dem Verdacht der Geldwäsche ausgeliefert ist, verlangen die österreichischen Banken einen Nachweis, woher das Bargeld stammt. Hierfür reicht aber in aller Regel der Kontoauszug aus, auf dem die Auszahlung gebucht wurde.
(er)
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