Kredit ohne Arbeit und festes Einkommen aufnehmen

– Auf Kredite ohne Arbeitsverhältnis besteht kaum eine Chance

Kredite zu beantragen, ist heute das Normalste auf der Welt. Doch es gibt bei allen Krediten bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sollte in jedem Fall eine saubere Schufa Auskunft vorhanden sein. Entscheidet man sich für Kredite ohne Schufa Abfrage kann auch ein negativer Eintrag bei dieser bestehen, allerdings gilt für alle Kredite gleichermaßen, dass man in einem festen Arbeitsverhältnis stehen sollte. Andernfalls wird der Kredit meist abgelehnt.

Doch was tun, wenn man Geld benötigt, aber aktuell keine Arbeit hat? In diesen Fällen muss man anderweitige Sicherheiten bieten können. Die Kredite ohne Schufa entfallen bei Arbeitslosigkeit sofort, sodass diese gar nicht erst in Betracht gezogen werden können. Bei anderen Kreditgebern kann man einen Kredit auch dann erhalten, wenn man arbeitslos ist und zum Beispiel ein Haus belasten kann. Stellt man dieses als Sicherheit für den Kredit zur Verfügung, wobei die Banken meist auf eine erstrangige Grundschuld Eintragung bestehen, kann man oft einen Kredit erhalten. Das heißt allerdings, dass das Haus abbezahlt sein muss, sodass hier meist nur Häuser, die geerbt wurden oder ähnliches in Frage kommen. Wichtig beim Bieten von Sicherheiten der Bank gegenüber ist in jedem Fall, dass der Wert der angebotenen Sicherheit die Kreditsumme übersteigen muss.

Eine andere Art der Sicherheit ist auch ein Bürge. Dieser muss dann allerdings in Lohn und Brot stehen und zudem eine saubere Schufa aufweisen. Die Bonität der Bürgen wird von den Banken grundsätzlich auf Herz und Nieren geprüft. Es wird häufig eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt, wodurch ausgesagt wird, dass die Bank auf den Bürgen zukommen kann, sobald der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nachkommt.

Bevor man sich selbst als Bürge zur Verfügung stellt, sollte man sich diesen Schritt gut überlegen. Denn oftmals überfordert einen die Übernahme einer Bürgschaft auch, weil man selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Kredit für den eigentlichen Darlehensnehmer abzuzahlen. Auch sollte man beachten, dass man eine Bürgschaft während der Laufzeit des Kredits meist nicht kündigen kann. Sollte es zum Zerwürfnis mit dem eigentlichen Schuldner kommen, wie es heute in vielen Familien und Freundschaften vorkommt, so kann man auch dann nicht von der einst übernommenen Bürgschaft zurück treten.
(er)

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