Ist die OP-Versicherung für Hunde und Katzen sinnvoll?

– OP-Versicherungen für Haustiere im Vergleich

Hunde und Katzen zählen in Deutschland mit Abstand zu den beliebtesten Haustieren. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Versicherungsunternehmen den Tierhalten eine ganze Reihe von Tierversicherungen anbieten. Einige der Versicherungen für Hunde und Katzen können allerdings durchaus sinnvoll sein. Bei anderen Angeboten sollten Tierhalter hingegen überlegen, ob sie das Geld nicht lieber ansparen möchten. Zu den Versicherungen für Tiere zählt unter anderem auch die OP-Versicherung.

Dabei handelt es sich, im Gegensatz zu einer Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen, um eine Versicherung, die lediglich dann eintritt, wenn eine Operation ansteht. Und eine Operation kann bei Hunden und Katzen durchaus schnell anstehen. Denn ein Unfall ist im Straßenverkehr schnell passiert. Insbesondere freilaufende Katzen sind davon häufig betroffen. Aber auch Hunde müssen beim Spaziergang nicht immer an die Leine genommen werden. Allerdings muss eine Operation nicht nur durch einen Unfall hervorgerufen werden, denn auch andere gesundheitliche Beschwerden können einen operativen Eingriff notwendigen machen. Nicht selten kommen aufgrund einer Operation auf den Tierhalter Kosten in Höhe von einigen Hundert oder sogar Tausend Euro zu. Und diese Kosten für eine Operation können einen Tierhalter schon einmal an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit bringen, sodass es in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein kann, eine derartige OP-Versicherung abzuschließen. Allerdings sollte bei Abschluss des Vertrages genau auf die Details geachtet werden, denn nicht mit jedem Tarif werden gleich alle Kosten übernommen, die im Rahmen der Operation anfallen.

So sollte eine OP-Versicherung für Haustiere bestenfalls alle Kosten übernehmen, die im Rahmen einer Operation anfallen, angefangen von der Narkose über den eigentlichen Eingriff bis hin zu den Kosten für die notwendige Nachbehandlung. Dabei ist selbsterklärend, dass eine OP-Versicherung für Hunde und Katzen nur für die Operationskosten aufkommt, die medizinisch notwendig sind. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann dabei die Versicherungsbeiträge reduzieren, jedoch gibt es auch durchaus Tarife, bei welchen der Versicherte im Leistungsfall überhaupt keine Beträge zuzahlen muss. Jedoch sollte zugleich beachtet werden, dass Versicherungen die Kosten in der Regel nicht im unbegrenzten Umfang übernehmen. Oftmals darf eine bestimmte Leistungsgrenze, von zum Beispiel 2.000 Euro im Jahr, nicht überschritten werden. Die Leistungsgrenze für Hunde liegt dabei meist etwas höher als die für Katzen. (er)

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