Finanzierung von Pflegeheimkosten
– Welche Möglichkeiten es zur Pflege Finanzierung gibt
Immer häufiger kommt es heute leider vor, dass die Menschen im Alter pflegebedürftig werden. Diese Pflegebedürftigkeit wird in jedem Fall vom medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Dabei wird dann auch eine entsprechende Pflegestufe, die in die Stufen eins bis drei unterteilt ist, festgelegt. Je höher die festgelegte Pflegestufe, desto höher der Aufwand für die Pflege und auch die Zuschüsse von den Krankenkassen.
Da viele Pflegebedürftige keine weiteren Angehörigen mehr haben, die sich um sie kümmern können oder wenn diese zu weit weg wohnen, um die Pflege selbst zu organisieren, bleibt oft nur ein Pflegeheim als Alternative. Je nach Pflegestufe zahlen die Krankenkassen für das Pflegeheim bestimmte Kosten zu. Diese liegen zwischen 1.023 Euro bei Pflegestufe I und 1.432 Euro bei Pflegestufe III. Zunächst einmal hören sich diese Beträge recht hoch und viel versprechend an, allerdings sollte man dabei auch beachten, wie hoch die tatsächlich entstehenden Kosten für die Pflege im Pflegeheim liegen. In der Regel kann man hier monatlich von gut 3.000 bis 4.000 Euro ausgehen, die Zuschüsse allein reichen also kaum aus, um den Pflegeplatz zu finanzieren.
Dann wird zunächst einmal die Rente des Pflegebedürftigen mit angerechnet. Von dieser muss dann ebenfalls noch ein bestimmter Betrag der entstehenden Kosten getragen werden. Reicht auch dies nicht aus, geht der Staat normalerweise an die nächsten Angehörigen, wie die Kinder. Diesen stehen allerdings recht hohe Freibeträge zu, sodass auch die Kinder nur selten zur Kasse gebeten werden können, bzw. dies nur dann möglich wird, wenn die Kinder sehr gut verdienen.
Andernfalls kann man auch noch Pflegewohngeld beantragen, welches im Rahmen der Sozialhilfe von den Gemeinden und Kommunen gewährt wird. Hier besteht oft gar ein Rechtsanspruch auf das Pflegewohngeld, vor allen Dingen dann, wenn eine anderweitige Pflege aus jedweden Gründen nicht möglich sein sollte. Wichtig ist es dabei, den Antrag frühzeitig zu stellen, um so keinen Cent der Unterstützung zu verlieren. Eine rückwirkende Zahlung ist nämlich auch in diesem Bereich nicht vorgesehen, sodass die Leistung erst ab Antragstellung gewährt werden kann. (er)
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