Welche Pflichtversicherungen gibt es in der Sozialversicherung?

– Prinzipien der Sozialversicherungssysteme in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei große Versicherungsbereiche, nämlich die vielen privaten Versicherungsarten und die Sozialversicherung. Während die meisten privaten Versicherungen, wie zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung und die private Unfallversicherung, auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können, handelt es sich bei der Sozialversicherung um eine Pflichtversicherung. Allerdings sind nicht alle Bundesbürger hier pflichtversichert, sondern neben wenigen Selbstständigen und den Rentnern in erster Linie die vielen Millionen Arbeitnehmer.

Die Sozialversicherung gibt es schon seit vielen Jahrzehnten und soll in erster Linie dazu dienen, die existentiellen Risiken abzusichern, die es in der heutigen Gesellschaft gibt. Mittlerweile besteht die Sozialversicherung aus insgesamt fünf Komponenten. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Für alle Arbeitnehmer handelt es sich dabei um Pflichtversicherungen, mit Ausnahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nämlich mit seinem Bruttoeinkommen eine gewisse Grenze überschreitet, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, der kann sich auch in der privaten Krankenkasse versichern. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Säule der Sozialversicherung in erster Linie dafür „zuständig“, dass der Bürger ab einem bestimmten Alter (zurzeit zwischen 65 und 67) eine Rente erhält. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach wie vor auf der Basis des Generationenvertrages. Kurz gesagt bedeutet das, dass die heutigen Arbeitnehmer die Rente der jetzigen Rentner zahlen.

Die Beiträge, die in den so genannten „Rententopf“ fließen, werden also umverteilt. Der Beitrag zur gesetzlichen Rente ist auch gleichzeitiger der höchste zu einer Sozialversicherung und beträgt rund 19 Prozent. Gezahlt wird dieser Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer. Die gesetzliche Krankenversicherung ist die zweite wichtige Säule der Sozialversicherung und funktioniert im Grunde nach einem ähnlichen Prinzip wie die gesetzliche Rentenversicherung. Denn auch bei der Krankenversicherung zahlen alle Mitglieder in einen Top ein, damit daraus die Leistungen erbracht werden können. Es handelt sich demzufolge auch hier um eine Sozialgemeinschaft. Der Beitragssatz ist mit rund 13 Prozent deutlich geringer als in der Rentenversicherung, wobei die Arbeitgeber hier nicht ganz die Hälfte des Beitrages zahlen. Wer krankenversichert ist, ist auch automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber alleine und darüber hinaus gehört auch noch die Arbeitslosenversicherung zur Sozialversicherung. (er)

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