Private Pflegeversicherungen in Leistungen und Beitragssätzen vergleichen

– Unterschiedliche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung einer Pflegekostenversicherung

Mitglieder der privaten Krankenkassen schließen die grundlegende Pflegeversicherung ebenfalls privat ab, während Versicherte gesetzlicher Krankenkassen den gegenüber ihrer gesetzlichen Pflegekasse bestehenden Leistungsanspruch über eine Pflegezusatzversicherung erweitern können. Die Leistungen der privaten Pflegevollversicherung als Pflichtversicherung unterscheiden sich nur geringfügig voneinander, zumal der Gesetzgeber das Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung als Mindeststandard vorschreibt.

Zudem erfolgt der Abschluss der privaten Pflegeversicherung grundsätzlich bei der Gesellschaft, bei welcher der Krankenversicherungsschutz besteht. Falls der Versicherungsnehmer jedoch eine bessere als die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für den Pflegefall wählt, unterscheiden sich die Beiträge für die gewählten Mehrleistungen deutlich, so dass ein Versicherungsvergleich vor Vertragsabschluss unumgänglich ist. Der bei Wahlleistungen gegenüber der vorgeschriebenen Grundabsicherung deutlich größere Unterschied bezieht sich auch auf die Versicherungstarife. Deutliche Leistungsunterschiede und Beitragsdifferenzen bestehen jedoch bei privaten Zusatzpflegeversicherungen, deren Abschluss allen Versicherten offensteht. Die drei Varianten einer Pflegezusatzversicherung sind die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Im Rahmen der Pflegerentenversicherung vereinbart der Versicherte die Zahlung einer monatlichen Rente, deren Höhe von der Pflegebedürftigkeit abhängt.

Die Pflegekostenversicherung bezahlt hingegen die nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung gedeckten Pflegekosten, wobei ein Eigenanteil ebenso wie eine maximale Höhe der Erstattung vereinbart werden kann. Das Pflegetagegeld hingegen kommt als Versicherungsleistung für jeden Pflegetag als Pauschalbetrag zur Auszahlung. Je nach Vertragsgestaltung erfolgt in den Pflegestufen I und II eine anteilige Auszahlung oder die Höhe des Tagesgeldes wird vertraglich für jede Pflegestufe vereinbart; in diesem Fall muss für jede höhere Pflegestufe mindestens derselbe Betrag wie für die niedrigere Stufe vereinbart werden. Es ist auch möglich, für eine stationär erfolgende Pflege höhere Zahlungen als für die häusliche Versorgung bei Pflegebedürftigkeit zu vereinbaren. Des Weiteren kann als Zusatzversicherung bereits eine Tagesgeldzahlung für den Fall einer eingeschränkten Alltagskompetenz vereinbart werden, auch wenn diese nur zu einer Einstufung in die Pflegestufe 0 führt.

Die einzelnen privaten Zusatzversicherungen für das Pflegetagegeld unterscheiden sich vor allem im Verhältnis der zu zahlenden Beiträge zu den vereinbarten Leistungen. Bei einem Versicherungsvergleich für eine Pflegezusatzversicherung ist wegen der künftigen Beitragsentwicklung neben den aktuellen Kosten darauf zu achten, ob der Versicherer ausreichende Altersrückstellungen gebildet hat; entsprechende Daten werden erfragen sowohl die Stiftung Warentest als auch Finanzzeitschriften für die Durchführung von Versicherungsvergleichen regelmäßig bei den Gesellschaften. Für die ab Januar 2013 eintretende steuerliche Bezuschussung des Pflegetagegeldes ist zudem Voraussetzung, dass der gewählte Versicherer weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse anwendet und keine Versicherungsanträge auf Grund einer ungünstigen Risikoprognose ablehnt. (er)

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