Rente berechnen
– Die staatliche Rente berechnen lassen von der BfA
Die öffentlichen Diskussionen zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte allen Verbrauchern in Deutschland klar vor Augen gehalten haben, dass die gesetzliche Rente als alleiniger Lebensunterhalt im Alter bei den weitaus meisten Menschen nicht mehr ausreichen wird, um eine auch nur durchschnittliche Lebensqualität zu garantieren. Auf der einen Seite sorgt die demographische Entwicklung in der deutschen Bevölkerung dafür, dass zunehmend weniger Beitragszahler in die Kassen der Rentenversicherung einzahlen und gleichzeitig deutlich mehr Menschen im beruflichen Ruhestand Beträge aus den Rentenkassen beziehen werden.
Zum anderen werden die von einem Berufstätigen im Laufe seines Berufslebens in die Rentenversicherung überwiesenen Gesamtbeträge immer geringer: Ein kontinuierliches Berufsleben über vierzig Jahre hinweg ist eher eine Ausnahme geworden und die Anzahl der Menschen, die für so geringe Löhne arbeiten, dass sie davon kaum etwas für die Alterssicherung abzweigen können, nimmt ständig zu. Die Verbraucher spüren, dass sie sich für ihre Zukunft ein weiteres Standbein zur materiellen Absicherung aufbauen müssen. Viele wissen jedoch nicht, wie sie damit anfangen sollen. Die Angebote an Zusatzversicherungen sind vielfältig und die Werbemaßnahmen der privaten Versicherer unübersehbar. Wer nicht beim erstbesten Versicherungsvertreter einen langfristigen Vertrag unterschreiben möchte, sollte sich zunächst einmal seine bestehende Absicherung genau ansehen.
Früher konnte ein Arbeitnehmer nur die Beträge überschauen, die monatlich von seinem Bruttogehalt abgezogen wurden und hatte kaum eine Vorstellung davon, welche Altersrente sich daraus später errechnen ließe. Um dieses Unsicherheitsgefühl zu beseitigen und das Vertrauen der Berufstätigen in das gesetzliche Rentensystem zu erhöhen, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund (die sich unter anderem aus der ehemaligen BfA, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit Sitz in Berlin entwickelt hat) seit einigen Jahren ihre Versicherten über die voraussichtlich zu erwartende Rentenhöhe.
Voraussetzung für eine zuverlässige Renteninformation ist jedoch, dass der Versicherte seinen beruflichen Lebenslauf bei der Deutschen Rentenversicherung "geklärt" hat. Dazu gehört, dass der Rentenversicherungsbehörde zur Klärung des Rentenkontos alles Ausbildungsnachweise seit dem vollendeten 16. Lebensjahr und alle Gehaltsnachweise vorgelegen haben. Das ist nicht immer nur eine Formsache. Die Frage, ob bestimmte Ausbildungsgänge zur versicherungspflichtigen Zeit gehören oder nicht, vielleicht weil sie nicht anrechenbar waren oder überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch genommen haben, kann im Einzelfall einige Monate in Anspruch nehmen. Wer bereits vor Jahren seinen Versicherungsverlauf inklusive der Ausbildungszeiten klären lassen hat, muss heute mit machen Enttäuschungen leben: die Gesetzesänderungen der letzten Jahre haben unter anderem beinhaltet, dass Ausbildungsjahre rückwirkend wieder aberkannt werden und damit der Rentenanspruch bei Menschen mit längerer oder doppelter Ausbildung sinkt.
Ist der Versicherungsverlauf für einen Versicherten jedoch einmal rechtsverbindlich geklärt, muss er sich um weitere Formalitäten bis zum Erreichen des Rentenalters kaum noch zu kümmern. Die zukünftigen Einnahmen aus seiner Erwerbstätigkeit werden der Deutschen Rentenversicherung jährlich automatisch vom jeweiligen Arbeitgeber übermittelt und in den Versicherungsverlauf eingearbeitet. Seit Mitte des Jahrzehnts erhält jeder Versicherte einmal jährlich automatisch von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben, das genau Auskunft gibt über die Gesamthöhe der von ihm oder von den öffentlichen Kassen (Arbeitsamt, Sozialamt, Krankenkasse, Bundeswehr) für ihn geleisteten Beiträge auf sein Rentenkonto. Außerdem wird die bis auf vier Stellen hinter dem Komma exakt berechnete so genannte Entgeltpunktzahl, die er sich seit seinem 16. Lebensjahr erworben hat, aufgeführt. Dies Entgeltpunkte setzen sich zusammen aus der Anzahl der Monate, die er in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat, und aus der Höhe seiner Einkünfte im Vergleich zum Durchschnittsverdienst.
Aus diesen Entgeltpunkten errechnet sich der Betrag der zu erwartenden Regelaltersrente. In der Regel führt die Deutsche Rentenversicherung drei Rentenalternativen auf: Die Altersrente, die nach dem heutigen Stand der Dinge zu erwarten wäre, die Altersrente, die sich bis zur Regelaltersgrenze ergäbe, wenn der Versicherte bis dahin die Durchschnittsbezüge der letzten fünf Jahre erhielte, und schließlich die Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte ab sofort wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert wäre. (er)
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