Rentensplitting und Rentenansprüche nachträglich aufteilen

– Vorteile des Rentensplittings unter Ehegatten im Vergleich

Die gesetzliche Rente ist auch heute die Basis der Altersvorsorge, auch wenn das Niveau nach und nach sinkt. Daher kommt es vorrangig auf eine ergänzende Altersvorsorge an, wenn der Lebensstandard im Rentenalter unverändert bleiben soll. Bei vielen Ehepaaren ist es so, dass der Mann eine deutlich höhere Rente als seine Frau erhalten wird. Ein Grund ist zum Beispiel der Nachwuchs, um den sich oftmals die Frauen viele Jahre kümmern, und demzufolge gar nicht oder zeitlich eingeschränkt arbeiten.

Dies hat natürlich zur Folge, dass nichts oder nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt wird, sodass die später zu erwartende Rentenzahlung vergleichsweise gering ausfällt. Es ist also in dem Sinne gar nicht die Schuld der Ehefrauen, dass sie einen oftmals nur geringen Anspruch auf Rente haben, sondern es liegt vielfach in der Natur der Sache. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die häufig vorhandene Differenz zwischen dem Rentenanspruch des Ehemannes und der Ehefrau zu kompensieren, nämlich das sogenannte Rentensplitting. Durch das Rentensplitting ist es nämlich möglich, die Rentenansprüche nachträglich aufzuteilen. Sollte man sich für ein derartiges Splitting entscheiden, verzichtet der später überlebende Ehepartner damit allerdings auf seinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Dennoch hat das Rentensplitting Vorteile und ist oftmals auch finanziell attraktiver als die spätere Hinterbliebenenrente.

Wie das Rentensplitting funktioniert, zeigt das folgende Beispiel relativ deutlich. Angenommen, der Ehemann hat einen Rentenanspruch von bisher 1.800 Euro im Monat, während die Ehefrau nach jetzigem Stand später eine Rente von monatlich 900 Euro erhalten würde. Um nun das Splitting durchzuführen, müssen die zwei Rentenansprüche zunächst addiert und dann einfach zur Hälfte geteilt werden. Somit ergibt sich eine Summe von 2.700 Euro, die nach der Teilung dazu führt, dass nun sowohl Ehemann als auch Ehefrau einen Rentenanspruch von monatlich 1.350 Euro haben.

In diesem Beispielfall hat der Mann also quasi 450 Euro von seinen Rentenansprüchen an seine Frau übertragen, sodass nun später beide Partner die gleiche gesetzliche Rente erhalten werden. Der wesentliche Vorteil des Rentensplittings ist, dass der Partner mit den bisher geringeren Rentenansprüchen besser versorgt ist, wenn der andere Ehepartner zuerst sterben sollte. Meistens ist der „Mehrerhalt“ auch höher als die Hinterbliebenenrente, die der überlebende Partner normalerweise erhalten würde. Vorteilhaft ist auch, dass das Splitting dauerhaft gilt. Selbst wenn die Witwe nach dem Tod ihres Mannes wieder neu heiraten würde, bleiben die Rentenansprüche in vollem Umfang erhalten, was bei der Hinterbliebenenrente nicht der Fall wäre. (er)

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