Riester-Rente und Rürup-Rente im Vergleich
– Der Unterschied zwischen den Riester- und Rürup-Rentenarten
Die Riester-Rente und die Rürup-Rente sind zwei Versicherungskonzepte für die private Altersvorsorge. Die Namen gehen zurück auf die "Erfinder" der beiden Konzepte: Walter Riester, der ehemalige Bundesarbeitsminister und Bert Rürup, der Wirtschafts-Ökonom und Wirtschaftsberater der Bundesregierung. Die beiden Versicherungen unterscheiden sich anhand verschiedener Kriterien, unter anderem über die Form der Förderung, den Kreis der Geförderten und die Form der späteren Auszahlung der eingezahlten Beträge.
Die Förderung
Bei der Riester-Rente erfolgt eine Förderung der privaten Einzahlungen über Zulagen vom Staat. Diese müssen über die gewählte Versicherung beantragt werden. Während in den ersten Jahren die Altersvorsorgezulage immer wieder neu beantragt werden musste, besteht heute die Möglichkeit, einen „Dauerauftrag“ zum Abruf der Altersvorsorgezulage zu erteilen. Neben der Zulage vom Staat, die direkt in den Vertrag fließt, gibt es auch noch die Möglichkeit des Abzugs von Sonderausgaben, die sich steuermindernd auswirken. Allerdings kann nur eine der beiden Förderungen genutzt werden.
Bei der Rürup-Rente besteht die Förderung in der Nutzung von Steuervorteilen. Alleinstehende Personen können Beiträge zur Versicherung bis zu 20.000 Euro steuerlich absetzen. Bei verheirateten und gemeinsam veranlagten Personen ist der doppelte Betrag abzugsfähig. Der steuermindernde Betrag ist jedoch nicht sofort komplett abzugsfähig, sondern baut sich erst langfristig bis zum Jahr 2026 vollständig auf. Hintergrund ist die Verlagerung der Besteuerung der Altersvorsorge von der Ansparphase hin zur Auszahlungsphase. Ab dem Jahr 2040 ist der gesamte Rentenzahlbetrag aus der Rürup-Rente voll steuerpflichtig. Bis dahin findet eine stufenweise prozentuale Erhöhung des Steueranteils statt.
Gegenüber der Rürup-Förderung berücksichtig die Riester-Rente bei den Zulagen vom Staat auch Kinder. Bis zu 300 Euro Förderung gibt es als Riester-Zulage für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Für vorher geborene Kinder beträgt die Riester-Zulage 185 Euro. Voraussetzung, um die vollen Zulagen zu erhalten, ist jedoch die Zahlung des Mindestbetrages (ab 2008: 4 Prozent) vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Die förderfähigen Produkte
Der Gesetzgeber hat an die förderfähigen Produkte besondere Anforderungen gestellt, so dass nicht alle Vorsorgemöglichkeiten genutzt werden können. Entscheidend sind beispielsweise eine Auszahlung als Rente, eine Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr und eine Auszahlungsgarantie der eingezahlten Beiträge. Als Riester-Rente kommen beispielsweise in Frage Banksparpläne, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Renten-Policen, Fondssparpläne und Direktversicherungen. Die Verträge für die Riester-Rente müssen entsprechend zertifiziert sein.
Die förderfähigen Sparformen bei der Rürup-Rente können sein: private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, englische Lebensversicherungen und Fondssparpläne, die mit Auszahlungsbeginn in Rentenauszahlungen umgewandelt werden.
Der förderfähige Personenkreis
Die Riester-Rente ist aufgrund ihrer Fördermöglichkeiten für Privatpersonen interessant, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, aber ebenso für Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld, für Zeitsoldaten oder für Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Demgegenüber ist die Rürup-Rente eher für Selbstständige und Freiberufler interessant, die eine hohe Steuerlast haben und bei anderen Altersvorsorgeprodukten keine Steuervergünstigungen mehr nutzen können.
Unterschiede in der Auszahlungsphase
Frühestens mit dem 60. Lebensjahr können Inhaber einer Riester- oder Rürup-Rente sich die Leistungen auszahlen lassen. Bei der Rürup-Rente gibt es allerdings kein Wahlrecht, ob als Leibrente oder als Kapitalsumme. Hier ist nur die Auszahlung als lebenslange Rente möglich. Bei der Riester-Rente sind Sparer damit flexibler, denn zum Rentenbeginn, können bis zu 30 Prozent des angesparten Betrages in einer Summe ausgezahlt werden. Damit lassen sich beispielsweise Hausbaukredite abbezahlen. Bereits in der Ansparphase eines Riester-Produktes können bis zu 50.000 Euro aus dem Sparvertrag entnommen und für den Kauf oder Bau einer Immobilie genutzt werden. Das Geld muss bis zum Auszahlungsbeginn jedoch wieder in den Vertrag eingezahlt worden sein.
Unterschiede im Todesfall des Sparers
Bei der Riester-Rente kann der hinterbliebene Ehepartner das Kapital und die Zulagen auf seinen eigenen Riester-Vertrag übernehmen. Hier gelten besondere Bedingungen. Kinder können über einen Zusatzvertrag abgesichert werden, allerdings zu höheren Prämien. Verstirbt bei der Rürup-Rente der Versicherte, verfällt das eingezahlte Kapital und die geförderten Zulagen. Hinterbliebene erhalten eine Leistung nur, wenn ein Zusatzvertrag für einen Hinterbliebenenschutz abgeschlossen wurde. (er)
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