Risikolebensversicherung als Todesfallversicherung für Hinterbliebene

– Leistungen von Sterbegeldversicherungen im Preisvergleich

In der Sparte Versicherungen werden den Kunden heutzutage viele Varianten am Markt angeboten. So gibt es zum Beispiel die Schadensversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder auch diverse Lebensversicherungen. Der Lebensversicherung können dabei zwei verschiedene Aufgaben zukommen, nämlich zum einen die Angehörigen im Todesfall (der versicherten Person) abzusichern und zum anderen schon zu Lebzeiten zum Vermögensaufbau beizutragen.

Je nachdem, ob auch dieser Vermögensaufbau ein Grund für die Nutzung der Lebensversicherung ist, kann sich der Kunde zwischen einer reinen Risikolebensversicherung und einer kapitalbildenden Lebensversicherung entscheiden. Dabei ist die Nutzung der Kapitallebensversicherung immer dann angebracht, wenn eben schon zu Lebzeiten Kapital angesammelt werden soll. Soll hingegen ausschließlich ein Angehöriger abgesichert werden, so ist die Risikolebensversicherung zu empfehlen. In dem Zusammenhang ist die Risikolebensversicherung dann eine reine Todesfallversicherung für Hinterbliebene. Doch wie genau funktioniert eine solche Lebensversicherung eigentlich und was gibt es für den Versicherungsnehmer zu beachten? Zunächst einmal ist es sinnvoll, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, denn gerade preislich gesehen gibt es durchaus größere Unterschiede zwischen den einzelnen Lebensversicherern.

Wichtig ist es ebenfalls, dass eine nicht zu geringe Versicherungssumme gewählt wird. Versicherungssummen von 50.000 oder 100.000 Euro klingen zwar zunächst nach sehr viel Geld, aber wenn der Angehörige dann davon auf Dauer leben soll, relativieren sich diese Beträge sehr schnell. Als Ertragsvariante bietet sich bei der Risikolebensversicherung vor allem die Verrechnung der Beiträge an. Somit werden keine Zinsen angesammelt, sondern der Ertrag wird dazu genutzt, den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren. Beim Abschluss der Risikolebensversicherung muss stets eine begünstigte Person angegeben werden.

Dies sollte diejenige Person sein, die der Versicherte in erster Linie finanziell abgesichert sehen möchte. Bei Ehepaaren ist das natürlich vorrangig der jeweilige Ehepartner, während bei Alleinstehenden meistens ein Kind als begünstigte Person eingesetzt wird. Im Todesfall ist es dann so, dass der Begünstigte die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Das setzt allerdings voraus, dass der Versicherte eines natürlichen Todes gestorben ist und keine Gewalteinwirkung stattgefunden hat. Mit einem Beitrag zwischen fünf und 20 Euro im Monat (je nach Höhe der gewählten Versicherungssumme) ist die Risikolebensversicherung mitunter eine recht preiswerte Versicherung. Daher sollten sich vor allem Verbraucher mit Familie gut überlegen, ob diese Absicherung der Angehörigen nicht sehr sinnvoll sein könnte.
(er)

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