Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung
– Kosten und Leistungen der Risikolebensversicherung im Vergleich
Viele Deutsche besitzen eine Lebensversicherung, die vor allem verwendet wird, um die Familie finanziell abzusichern. Auch wenn es sich bei der Risiko- und der Kapitallebensversicherung um zwei unterschiedliche Produkte handelt, verwechseln manche Verbraucher die zwei Varianten dennoch in dem Sinne, als dass sie im falschen Zusammenhang genutzt werden. Wer zum Beispiel nicht nur die Hinterbliebenen absichern möchte, sondern zudem auch zu Lebzeiten ein gewisses Vermögen ansparen möchte, für den kommt im Bereich der Lebensversicherungen nur die Kapitallebensversicherung infrage.
Wer hingegen ausschließlich den Todesfallschutz nutzen möchte, der sollte sich für die Risikolebensversicherung entscheiden. Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der Hinterbliebenenabsicherung, kann aber auch für andere Verwendungszwecke genutzt werden. Eine Risikolebensversicherung ist für viele, aber natürlich keineswegs für alle Verbraucher ein sinnvolles Produkt. Denn da es bei dieser Versicherung um die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen geht, nachdem der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person verstorben ist, macht die Versicherung natürlich nur unter der Voraussetzung Sinn, dass überhaupt Familie vorhanden ist. Wer also zum Beispiel weder Kinder oder Ehe- bzw. Lebenspartner hat, die er nach seinem Tod finanziell abgesichert wissen möchte, der benötigt im Prinzip keine Lebensversicherung. Auf der anderen Seite ist die Versicherung sehr zu empfehlen, falls der Hauptverdiener seine Frau und/oder seine Kinder im Fall seines Todes finanziell absichern möchte. Grundsätzlich können übrigens keineswegs nur Familienangehörige als Begünstigte gewählt werden, sondern die begünstigte Person kann auch jede andere Person sein, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Versicherten steht.
Die Versicherungssumme, die im Zuge der Risikolebensversicherung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten vereinbart worden ist, wird nach dem Ableben des Versicherten an die im Vertrag genannte begünstigte Person gezahlt. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Versicherten auf natürliche Weise aus dem Leben geschieden ist. Sollte es sich hingegen um Mord oder um Selbstmord gehandelt haben, wird der Versicherer die Zahlung (zunächst) verweigern und/oder die Ermittlungsergebnisse der Behörden abwarten. Wie zu Beginn erwähnt, kann die Risikolebensversicherung auch noch anderen Verwendungszwecken dienen, wie zum Beispiel der Absicherung eines Kredites. Allerdings geht es auch hier im Wesentlichen um die finanzielle Absicherung der Angehörigen. Hat der Versicherte einen Kredit aufgenommen und verstirbt, so müsste der Ehepartner oftmals für die Schuldentilgung sorgen. Damit er dies nicht muss, wird auch in einem solchen Fall eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, die häufig auch als Kreditversicherung oder als Restschuldversicherung angeboten wird.
(er)
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