Rückzahlungsmodalitäten bei Bafög Schulden
– Bafög Schulden müssen nicht immer voll bezahlt werden
Sehr viele Studenten finanzieren ihr Studium mit dem Bafög Darlehen. Nach Ablauf der Förderungshöchstdauer sind dann die meisten dennoch bestürzt, wenn ihnen der Feststellungsbescheid ins Haus flattert, der besagt, dass die Bafög Schulden in Höhe von im Schnitt 4.500 Euro, zurück gezahlt werden müssen. Denn gerade für die Berufsanfänger ist dies doch eine Menge Geld, welches in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro abgezahlt werden muss. Die Zahlung erfolgt immer quartalsweise.
Allerdings gibt es Möglichkeiten, einen Teil der Bafög Schulden erlassen zu bekommen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen unterschritten werden. Diese liegen aktuell bei 960 Euro pro Person, für einen Ehegatten kommen nochmals 480 Euro, für ein Kind 435 Euro hinzu. Kann man aufgrund eines Einkommens, welches unter diesen Grenzen liegt, die Bafög Schulden aktuell nicht zurück zahlen, kann man formlos um Stundung der Rückzahlung bitten. Ebenso kann ein Teil der Bafög Schulden in einigen Fällen erlassen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man zu den besten Absolventen seines Jahrgangs gehört hat. Dazu muss man zu den besten 30 Prozent des Jahrgangs gehören und dies anhand des Abschlusszeugnisses entsprechend nachweisen können. Ferner ist ein Erlass möglich, wenn man das Studium besonders schnell abgeschlossen hat.
Zudem können Personen einen Antrag stellen, die unterhalb der gesetzlichen Grenzen für das Einkommen liegen, weniger als zehn Stunden pro Woche arbeiten und ein Kind unter zehn Jahren oder ein behindertes Kind betreuen. Dabei müssen alle Voraussetzungen gleichermaßen erfüllt werden, um die Bafög Schulden erlassen zu bekommen oder zumindest einen Teil davon.
Wer aktuell ein geringes Einkommen aufweist, aber voraussichtlich in naher Zukunft besser verdienen wird, der kann beim Bundesverwaltungsamt, der Stelle, die sich um die Abwicklung der Rückzahlung der Bafög Darlehen kümmert, einen Antrag auf Stundung stellen. Hierzu muss das aktuelle Einkommen glaubhaft nachgewiesen und dargestellt werden, um diese Stundung erhalten zu können. Es gibt also durchaus Mittel und Wege, die Bafög Schulden erst später zu zahlen oder einen Teil davon gar erlassen zu bekommen. (er)
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