Bankschulden auf andere Personen übertragen

– Was ist eine Schuldnermodifikation?

Wenn die Bank an einen Kunden ein Darlehen vergibt, dann wird natürlich zwischen beiden Parteien, also zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer, eine Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung wird in Form des Darlehensvertrages schriftlich festgehalten und beinhaltet unter anderem auch die Rechte und Pflichten der beiden beteiligten Parteien. Die Hauptpflicht des Kreditnehmers, der übrigens auch als Schuldner bezeichnet werden kann, besteht natürlich in der Rückzahlung des erhaltenen Kapitals, was meistens durch die Zahlung monatlicher Darlehensraten geschieht.

Nun gibt es einige Darlehen, vor allem in der Sparte der Immobilienkredite, die über einen sehr langen Zeitraum hinweg abgezahlt werden. Daher kann es mitunter innerhalb dieses langen Zeitraums auch schon einmal zu einer so genannten Schuldnermodifikation kommen. Bei einer Schuldnermodifikation, die man auch als Schuldnerwechsel bezeichnen kann, ändert sich der Schuldner der Forderung, welche die Bank gegenüber dem bisherigen Kreditnehmer hat. Ein solcher Schuldnerwechsel bedarf immer der Zustimmung des Gläubigers, also zum Beispiel der Bank als Kreditgeber. Denn immerhin ändert sich durch die Schuldnermodifikation auch der Vertragspartner der Bank, weshalb das Kreditinstitut jeder Änderung in der Hinsicht zunächst einmal zustimmen muss. Denn selbstverständlich kann der Kreditnehmer nicht alleine bestimmen, dass nun eine andere Person seinen Kredit zurückzahlen soll. In der Praxis finden solche Schuldnerwechsel, wie schon kurz angesprochen, fast ausschließlich im Immobilienkredit-Bereich statt.

Und zwar ist das konkret dann der Fall, wenn der Kreditnehmer A zum Beispiel sein Einfamilienhaus über die Bank finanziert hat, dieses aber nun an den Käufer B verkauft hat. In diesem Fall würde es natürlich Sinn machen, wenn der Käufer auch gegenüber der Bank nun als neuer Kreditnehmer auftreten würde und demzufolge das laufende Darlehen übernehmen würde. Auch wenn diese Vorgehensweise für die zwei beteiligten Käufer und Verkäufer sicherlich sehr praktisch ist, wird die Bank diesem Schuldnerwechsel nicht sofort ohne weitere Prüfung zustimmen. Denn das „Problem“ der Bank besteht darin, dass sie den neuen (geplanten) Schuldner meistens gar nicht kennt.

Und da der Käufer der Immobilie nun zukünftig gegenüber der Bank als Kreditnehmer auftreten soll, muss natürlich zunächst einmal die Bonität überprüft werden. Die Bank wird also anhand der üblichen Faktoren (Schufa, Einkommensnachweis) zunächst beurteilen wollen, ob der Käufer überhaupt voraussichtlich in der Lage wäre, die Kreditraten zu tragen. Nur wenn die Bonität ausreicht, wird die Bank der Schuldnermodifikation auch zustimmen. Zudem ist in dem Zusammenhang natürlich auch noch wichtig zu erwähnen, dass auch die vorhandenen Sicherheiten geändert werden müssen. Beim Immobilienkredit ist das meistens eine Grundschuld, die natürlich nun aufgrund der Eigentumsübertragung auch noch modifiziert werden muss, sodass dann der neue Schuldner diese Sicherheit gegenüber der Bank stellen kann. (er)

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