Sicherungssysteme der Banken in Deutschland und Europa

– Gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Wer sein Geld bei einer Bank verwalten lässt, der möchte natürlich, dass sein Kapital in sicheren Händen ist. Entscheidend ist dabei natürlich die Wahl der Geldanlage, denn es gibt teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Finanzprodukten, was die Sicherheit für den Anleger angeht. Wer auf jeden Fall garantiert haben möchte, dass sich das angelegte Kapital nicht verringern kann, der muss sich für eine Anlageform entscheiden, die in den Bereich der sogenannten Einlagensicherung fällt.

Aktuell sind es im Wesentlichen vier Finanzprodukte, die unter das Sicherungssystem der Banken fallen. Es handelt sich dabei einerseits um Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie zum anderen um Spareinlagen und das Girokonto, welches in den Bereich der Sichteinlagen fällt. Mit dem Sicherungssystem der Banken ist in erster Linie die Einlagensicherung gemeint, die es im gesamten EU-Raum und noch in einigen anderen Ländern außerhalb von Europa gibt. In Deutschland ist es so, dass zwischen gesetzlicher und privater Einlagensicherung unterschieden wird. In den Bereich der gesetzlichen Einlagensicherung fallen sämtliche Anlageformen, die zuvor genannt wurden, also Spareinlagen, Tagesgeld, Festgeld und das Girokonto. Bei diesen Produkten ist es so, dass alle Guthaben der Kunden von bis zu 100.000 Euro (je Gläubiger) abgesichert sind. Sollte die kontoführende Bank also Insolvenz anmelden müssen, würden die Kunden trotzdem maximal 100.000 Euro erhalten. Insbesondere in Deutschland ist es so, dass neben der gesetzlichen Einlagensicherung bei vielen Banken noch eine private Einlagensicherung existiert.

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt übrigens für den gesamten EU-Raum, sodass alle dort ansässigen Banken dazu verpflichtet sind, dem Anleger bis zu 100.000 Euro seines investierten Kapitals zu garantieren. Die privaten Einlagensicherungsfonds, denen sich vor allem zahlreiche deutsche Banken angeschlossen haben, garantieren teilweise noch einen deutlich höheren Betrag. Im bekanntesten privaten Einlagensicherungsfonds Deutschland ist es beispielsweise so, dass die Einlagen pro Kunde dort bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals derjenigen Bank betragen können, die von einer möglichen Zahlungsunfähigkeit betroffen ist. Daraus folgt, dass sich die private Einlagensicherung nicht selten auf acht- oder neunstellige Beträge erstreckt, und zwar je Kunde. (er)

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