Finanzielle Risiken privat absichern

– Für wen welche Krankenzusatzversicherungen sinnvoll sind

Da die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung stets etwas geringer werden, wird für viele Verbraucher eine zusätzliche private Absicherung immer wichtiger. Schon viele Jahre werden daher diverse Krankenzusatzversicherungen angeboten, die jedoch bei weitem nicht alle für jeden gesetzlich Versicherten auch sinnvoll sind. Für wen welche Krankenzusatzversicherungen im Einzelfall sinnvoll sind, muss von den Bedürfnissen und der Situation des jeweiligen Verbrauchers abhängig gemacht werden.

Es gibt allerdings auch wenige Krankenzusatzversicherungen, die generell alle gesetzlich krankenversicherten Personen haben sollten. Zu diesen Versicherungen zählt allen voran die Zahnzusatzversicherung. Die große Bedeutung dieser Zusatzversicherung lässt sich mit zwei Argumenten belegen. Zum einen werden die Leistungen in Form der Kostenerstattung der gesetzlichen KV gerade im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlungen immer geringer. Zum anderen kommt besonders der Zahnersatz später auf jeden Bürger einmal zu, sodass die Zahnzusatzversicherung im Grunde Kosten deckt, die zu 99 Prozent auf jeden Fall einmal entstehen werden. Manche Krankenzusatzversicherungen sind auch für eine bestimmte Kundengruppe besonders empfehlenswert. Dazu gehört unter anderem die Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt immer dann einen vereinbarten Tagessatz, wenn der Versicherte arbeitsunfähig geschrieben ist. Dringend zu empfehlen ist diese Zusatzversicherung für Freiberufler und Selbständige, denn hier tritt meistens schon mit dem ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit ein Verdienstausfall ein. Für Arbeitnehmer kann der Abschluss dieser Krankenzusatzversicherung ebenfalls sinnvoll sein, auch wenn bis zum 42. Fehltag der Lohn in voller Höhe vom Arbeitgeber weiter gezahlt werden muss.

Eine ebenfalls häufig genutzte Krankenzusatzversicherung ist die für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus mit den damit verbundenen Behandlungen. Hierbei handelt es sich um eine so genannte „Luxus-Zusatzversicherung“. Der Begriff kommt deshalb zustande, weil die besonderen Leistungen weniger materiell sind, wie bei den zuvor genannten Zusatzversicherungen, sondern eher dem „Wohlfühlen“ des Versicherten dienen. Inhalt der Versicherung ist vor allem die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer, sowie der Behandlung durch den Chefarzt. Medizinisch hat die Nutzung dieser Versicherung also im Grunde keine Vorteile. Neben den bereits genannten Krankenzusatzversicherungen gibt es noch weitere Krankenversicherungen dieser Art, deren Sinn jeder Verbraucher für sich selbst erkennen muss. So wird beispielsweise noch die Augenzusatzversicherung, die Krankentagegeldversicherung oder eine Zusatzversicherung angeboten, die Kosten für kosmetische Operationen oder auch für Behandlungen beim Heilpraktiker übernimmt. Beim Abwägen, ob man eine solche Versicherung abschließen soll oder nicht, sollte man zum einen die zu zahlende Versicherungsprämie beachten, und diese dann in ein Verhältnis dazu setzen, wie wahrscheinlich es ist, dass man die Versicherung einmal in Anspruch nehmen wird. (er)

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