Was ist die Splittingtabelle?
– Ehegattensplitting hat jeder schon mal gehört, aber was bedeutet es tatsächlich?
Den Institutionen "Ehe" und "Familie" wird in der Bundesrepublik Deutschland ein besonderer Stellenwert zugestanden, der sich auch in steuerlich regulierten Gesetzmäßigkeiten niederschlägt: Das deutsche Steuerrecht räumt verheirateten Paaren verschiedene Möglichkeiten ein, das individuell erzielte Einkommen, sofern es der Sozialversicherungspflicht unterliegt, unter Anwendung verschiedener Lohnsteuerklassen zu versteuern.
Ehepaare und auch eheähnliche Lebensgemeinschaften etwa zwischen zwei Männern oder zwei Frauen haben demnach die Möglichkeit, sich entweder gemeinsam oder getrennt veranlagen zu lassen. Das so genannte "Ehegattensplitting" erlaubt es einem Paar, die jeweils erwirtschafteten Einkünfte zu teilen ("to split", englisch für "teilen") und damit das höhere Einkommen steuerlich weniger, das niedrigere dafür aber höher zu besteuern oder die Steuerlast gleichermaßen zu tragen. Die Splittingtabelle ist das Pendant zur Grundtabelle, die für allein stehende Personen oder für Paare, die das Ehegattensplitting nicht in Anspruch nehmen wollen, gilt. Das Prinzip der Splittingtabelle stammt aus den Jahren, da berufstätige Mütter eher die Ausnahme waren und die Frau eher Teilzeitbeschäftigungen nachkam, was steuerlich erhebliche Vorteile für die Familie erbringen konnte. Die Splittingtabelle gibt Aufschluss über Mindest- und Höchstbeträge, die ein Paar erwirtschaften darf, um steuerlich regulär erfasst zu werden. Über eine solche Tabelle kann ein Paar also erfahren, bis zu welchem Punkt es sinnvoll ist, sich getrennt veranlagen zu lassen und ab wann eine gemeinschaftliche Veranlagung sinnvoll erscheint.
In der Regel wird der steuerliche Freibetrag, der jedem Steuerzahler seitens des Gesetzgebers zugestanden wird, für ein Ehepaar verdoppelt; der Mindest- und Höchstsatz gilt entsprechend für zwei Personen. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn einer der beiden Ehepartner ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist. Besonderheiten ergeben sich insbesondere für Witwen und Witwer, die gesonderten Bestimmungen unterliegen. Seit einigen Jahren veröffentlicht die Bundesregierung keine dezidierten Auskünfte zur künftigen Besteuerung von Paaren mehr. Splittingtabellen können allerdings problemlos im Internet eruiert werden; nähere Auskünfte erteilt selbstverständlich ein Steuerberater oder Rechtsanwalt sowie diverse Verbraucherzentralen. (er)
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