Aktuelle Steuerfreibeträge ausschöpfen und Steuern sparen
– Geltungsbereiche von Grundfreibetrag und Steuerfreibetrag
Fast in jedem Land der Erde ist es so, dass man steuern auf sein einkommen zahlen muss. Die Steuersysteme sind zwar sehr unterschiedlich ausgestaltet, jedoch ist kein Steuerrecht so kompliziert wie die diesbezüglichen Regelungen in Deutschland. Neben den vielen Bemessungsgrundlagen gibt es auch eine Reihe von Freibeträgen, die diese Bemessungsgrundlagen wieder senken. Ein Steuer Freibetrag bedeutet also, dass das zu versteuernde Einkommen um genau den Betrag gemindert wird, den der Freibetrag ausmacht.
Gerade in Bezug auf den Grundfreibetrag bedeutet das natürlich auch, dass gar keine Steuern anfallen, solange der Steuer Freibetrag nicht überschritten wird. Der grundsätzliche Steuer Freibetrag liegt in Deutschland momentan bei 7.664 Euro. Wer also ein jährliches zu versteuerndes Bruttoeinkommen aufweist, welches unterhalb dieser 7.664 Euro liegt, muss in Deutschland keine Einkommensteuer entrichten. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass man eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen kann, falls das eigene Einkommen regelmäßig unterhalb dieser Grenze liegt. Auf diesem Weg spart man sich den Aufwand mit dem Ausfüllen der Formulare und hat mit der Steuer nichts mehr zu tun.
Neben dem Grundfreibetrag gibt es jedoch auch noch eine ganze Menge anderer Freibeträge, die im deutschen Steuerrecht eine Bedeutung haben. Insbesondere der Sparer Freibetrag ist nicht unwichtig, weil er die Grenze für steuerfreie Kapitaleinkünfte darstellt. Dieser Steuer Freibetrag liegt momentan bei 750 Euro im Jahr pro steuerpflichtiger Person. Im Vergleich zu den anderen Steuer Freibeträgen besteht beim Sparer Freibetrag jedoch die Besonderheit, dass er nicht einfach so gilt, sondern vom Steuerpflichtigen mittels eines Freistellungsauftrages aktiviert wird. Die Freistellungsaufträge sind deshalb notwendig, weil man damit dem Kreditinstitut den Auftrag erteilt, für die anfallenden Einkünfte keinen automatischen Abzug der Zinsabschlagsteuer vorzunehmen.
Eine weiterer Steuer Freibetrag ist der sogenannte Kinderfreibetrag, den man alternativ zum Kindergeld nutzen kann. In diesem Fall muss man jedoch nicht vorher durchrechnen, welche Variante am Ende lukrativer ist, sondern das Finanzamt führt hier automatisch eine sogenannte Günstiger-Prüfung durch und wählt dann die finanziell bessere Alternative. In der Praxis hat sich schnell rausgestellt, dass der Kinderfreibetrag vor allem für vermögendere Steuerpflichtige interessant ist, während alle anderen in der Regel mit dem Kindergeld besser fahren.
Wie man sieht, gibt es im deutschen Steuerecht nicht nur einen Steuer Freibetrag, sondern eine ganze Menge solcher Minderungsmöglichkeiten für das zuversteuernde Einkommen. Wer hier am Ball bleiben will, sollte sich stets über Änderungen des rechtlichen Rahmens informieren und kann so mitunter den ein oder anderen Euro vor dem Zugriff des Fiskus schützen. (er)
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