Steueraufkommen von Geldanlagen im Vergleich
– Gibt es noch steuerfreie Anleihen?
Im Anlagebereich findet man heute nur noch sehr wenige Geldanlagen, deren Erträge zumindest teilweise steuerfrei sind. Eine Art Wende gab es in dieser Hinsicht im Jahre 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Mit dieser Einführung wurden nämlich grundsätzlich auch alle Spekulationsgewinne, also vor allem Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften, ohne Einschränkung steuerfrei.
Zuvor konnte man der bis dato gültigen Spekulationssteuer hingegen dann „entkommen“, wenn zwischen Kauf- und Verkaufstag der Wertpapiere mindestens 366 Tage lagen. Mit der Abgeltungssteuer fiel diese Ausnahme von der Besteuerung jedoch weg. Aus diesem Grunde gibt es auch keine steuerfreien Anleihen mehr, zumindest nicht, was den Kauf von Anleihen nach 2008 betrifft. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer hatten steuerfreie Anleihen hingegen einen guten Zuspruch und waren auch in mehreren Varianten am Markt vertreten. Die damaligen steuerfreien Anleihen wurden auch als Zerobonds bzw. als Nullkupon-Anleihen bezeichnet. Wie man am Namen ableiten kann, zeichnen sich diese Anleihen dadurch aus, dass es keine Zinszahlung gibt, daher der Ausdruck „Nullkupon“. Nun wird natürlich kein Anleger in eine Anleihe investieren, bei welcher er keinen Ertrag erzielt. Dass die Anleihen keine Zinsen aufweisen bedeutet allerdings nicht, dass es keinen Ertrag gibt. Und zwar besteht der Ertrag bei den Zerobonds darin, dass der Anleger das Rentenpapier nicht zum Nominalwert kauft, sondern einen geringeren Betrag zahlt. Man spricht in dem Zusammenhang dann auch von einem Abschlag bzw. von einem Disagio.
In der Praxis kann man sich das so vorstellen, dass der Anleger beispielsweise eine Anleihe über einen Nominalwert von 10.000 Euro erwirbt, aber nur 9.000 Euro als Kaufpreis zahlen muss. Der Abschlag von 1.000 Euro würde dann über die Laufzeit hinweg den Ertrag darstellen, da die Rückzahlung später natürlich zum Nominalwert erfolgt. Wie bereits kurz erwähnt, machen solche Nullkupon-Anleihen heute keinen Sinn mehr, weil eben auch solche Kursgewinne, die aus einem Disagio bestehen, in vollem Umfang zu versteuern sind. Es gibt jedoch eine Ausnahme, nämlich wenn die betroffene Anleihe bereits vor 2009 gekauft worden ist. In diesem Fall kann der Inhaber die später erfolgende Auszahlung doch noch steuerfrei „mitnehmen“. Allerdings ist das an eine Voraussetzung gebunden, nämlich das das Disagio der Anleihe in Verbindung mit verschiedenen Laufzeiten einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Beträgt die Laufzeit beispielsweise zwei bis vier Jahre, so bleibt die Auszahlung steuerfrei, wenn das Disagio nicht höher als zwei Prozent ist. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren und länger darf das Disagio nicht mehr als sechs Prozent betragen, was natürlich kein besonders hoher Wert ist, denn ein Disagio von sechs Prozent auf zehn Jahre gerechnet wäre umgerechnet lediglich ein Jahresertrag von 0,6 Prozent.
(er)
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